Energiepreisentlastungen jetzt umsetzen, Vertrauen der Wirtschaft in die Politik fördern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die im Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstmals vorgesehene Regelung zum Energy Sharing grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig warnt sie jedoch vor einer zu engen Ausgestaltung, die vielen Unternehmen eine Teilhabe an den Entlastungen verwehrt. Auch im Bundeshaushalt 2026 bleiben zentrale Versprechen zur Reduzierung der Energiekosten unkonkret oder rechtlich ungesichert. Die IHK Südthüringen fordert daher klare, umfassende und verlässliche Regelungen zur Energiepreisentlastung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern und Vertrauen in politische Entscheidungen wiederherzustellen.
Am 10. Juli 2025 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen umfassenden Entwurf zur Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Die IHK Südthüringen begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetz erstmals ein rechtlicher Rahmen für die Weitergabe von betrieblich erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen, das sogenannte Energy Sharing, geschaffen werden soll. Die vorgesehene Regelung könnte ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Eigenversorgung und Entlastung der Unternehmen sein.
Allerdings beschränkt sich die neue Regelung bislang auf sehr kleine Unternehmen mit einem Eigenverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden pro Jahr und einer installierten PV-Leistung von maximal 30 kW. Größere oder energieintensive Betriebe bleiben damit außen vor. Sie unterliegen weiterhin den komplexen Vorgaben professioneller Stromlieferanten und hohen bürokratischen Hürden. Zudem basiert der Schwellenwert von 10.000 kWh nicht auf der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (2019/944), die lediglich auf die installierte Leistung abstellt.
„Wieder einmal setzt der deutsche Gesetzgeber EU-Recht zu Ungunsten seiner eigenen Wirtschaft um. Es ist schwer nachvollziehbar, wie die Bundesregierung glaubhaft für sich in Anspruch nehmen will, wirtschaftsfreundliche Politik zu betreiben, solange sie das Gold Plating nicht konsequent beendet“, kritisiert Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Die Kammer fordert deshalb eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Vorgaben, damit mehr Unternehmen vom Energy Sharing profitieren können.
Auch der Entwurf zum Bundeshaushalt 2026 lässt wichtige Entlastungen für Unternehmen vermissen. Zwar ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage über den Bundeshaushalt ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen. Ein Schritt, den die IHK Südthüringen ausdrücklich begrüßt. Doch eine im Entwurf des BMWE zur Abschaffung der Gasspeicherumlage enthaltene Öffnungsklausel erlaubt eine schnelle Wiedereinführung der Umlage per Rechtsverordnung. Diese Hintertür gefährdet die Planungssicherheit für Unternehmen und ist daher kritisch zu sehen.
Darüber hinaus fehlt im EnWG-Entwurf die rechtliche Grundlage für den im Bundeshaushalt geplanten Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Ein zentrales Koalitionsversprechen wird damit in Frage gestellt und lässt die Zukunft der Maßnahme offen. „Die Diskrepanz zwischen den Ankündigungen der Bundesregierung, etwa im Koalitionsvertrag oder durch öffentliche Äußerungen, und der tatsächlichen Umsetzung verstärkt die Unsicherheit in der Wirtschaft weiter. Sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Zusagen und erschwert damit die langfristige Planung der Unternehmen. Das gefährdet nicht nur betriebliche Investitionsentscheidungen, sondern schwächt insgesamt den Wirtschaftsstandort Deutschland“, warnt Dr. Pieterwas.
Die IHK Südthüringen appelliert daher an die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen für verlässliche und umfassende Energiepreisentlastungen zügig zu schaffen. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten und das Vertrauen der Wirtschaft in die Politik gestärkt werden.
Suhl, 4. August 2025
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