Morgen, Kinder, wird’s was geben

IHK Südthüringen zur Einführung des Kindertags als gesetzlichen Feiertag in Thüringen


Heute (28.02.2019) hat der Thüringer Landtag über die Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertages entschieden. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes wurde beschlossen, fortan am 20. September den Weltkindertag zu feiern. Die Wirtschaft steht der Entscheidung weitgehend ablehnend gegenüber. Eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) lässt hohe Kosten für die Wirtschaft erwarten.

Abgesehen von einigen Gastwirten, die auf Mehreinahmen hoffen, fällt die Reaktion der Wirtschaft ablehnend aus. In einer Hochrechnung auf Basis von Umfrageergebnissen erwartet die IHK Südthüringen für Südthüringer Unternehmen jährliche Zusatzkosten in Höhe von 20 Mio. Euro. Übertragen auf Thüringen würden sich Kosten in Höhe von mehr als 100 Mio. Euro ergeben. Hierbei gibt es Unterschiede nach der Betriebsgröße. Kleinbetriebe mit bis zu 9 Beschäftigten erwarten einen durchschnittlichen Anstieg der Kosten je Betrieb um 1.616 Euro. In Betrieben mit 200 und mehr Beschäftigten könnten die durchschnittlichen Kosten um 60.925 Euro je Betrieb steigen.

„Aus volkswirtschaftlicher Sicht führt jeder zusätzliche Feiertag zu einer Verringerung der Wirtschaftsleistung. Die Kosten hierfür tragen überwiegend die Unternehmer. Bei konstantem Gehalt stehen die Beschäftigten den Arbeitgebern einen Tag weniger zur Verfügung. Wird mit Ausnahmegenehmigung gearbeitet, fallen Feiertagszuschläge an und führen zur Erhöhung der Lohnkosten. Der einseitigen Belastung der Unternehmen steht keine Entlastung an anderer Stelle gegenüber“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Da der Kindertag zukünftig nur in Thüringen gefeiert wird, ergibt sich außerdem eine Insellösung, die thüringenübergreifende Produktionsabläufe stören wird. Besonders geschädigt wird Thüringen als Logistik-Standort. Offen bleibt darüber hinaus der Nutzen für die Arbeitnehmer. Zumindest die Berufspendler haben nichts von dem neuen Feiertag. Für sie gelten die Regelungen an ihrem Arbeitsort, verbunden mit dann geschlossenen Kindertagesstätten und Schulen in Thüringen.

Basis ist eine repräsentative Umfrage der IHK Südthüringen vom Dezember 2018. Für die Hochrechnung wurden Angaben aus dem Unternehmensregisters des Thüringer Landesamts für Statistik verwendet.

Suhl, 28.02.2019

Katja Hampe
Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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