Tariftreuegesetz: Bürokratischer Eingriff schwächt Wettbewerb und belastet den Mittelstand
Wirtschaft genervt von „Weiter so“ der Bundesregierung
Die Einigung von Union und SPD zum Tariftreuegesetz stößt in der Südthüringer Wirtschaft auf deutliche Kritik. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen droht das Gesetz, die Vergabe öffentlicher Aufträge durch zusätzliche Nachweis-, Prüf- und Zertifizierungspflichten erheblich zu verkomplizieren und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu benachteiligen.
Konkret sollen Unternehmen künftig umfangreich dokumentieren und nachweisen, dass sie die per Rechtsverordnung, auf Basis „repräsentativer Branchentarifverträge“, bestimmten Tarifbedingungen einhalten. Dazu zählen unter anderem detaillierte Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen und Zahlungsnachweise für einzelne Beschäftigte. Zusätzlich ist die Einrichtung neuer Prüf- und Kontrollstrukturen vorgesehen. Für viele kleine und mittlere Betriebe bedeutet dies einen erheblichen administrativen Mehraufwand, der personell und organisatorisch oft kaum zu leisten ist. Die Folge ist, dass sich weniger Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können oder wollen.
„Gerade in Zeiten schuldenfinanzierter Milliardeninvestitionen braucht Deutschland weniger Bürokratie und mehr Wettbewerb und gerade keine neuen staatlichen Vorgaben, die den Mittelstand benachteiligen und öffentliche Projekte verteuern“, bemängelt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Öffentliche Investitionen müssen effizient, wettbewerbsoffen und mittelstandsfreundlich umgesetzt werden. Zusätzliche regulatorische Hürden führen dagegen zu höheren Kosten, längeren Vergabeverfahren und einer geringeren Zahl an geeigneten Bietern.
Besonders kritisch ist, dass künftig auch Unternehmen mit eigenen Tarifverträgen oder bewährten betrieblichen Vergütungsmodellen verpflichtet werden können, ihre Strukturen anzupassen, um an öffentliche Aufträge zu gelangen. Damit greift der Staat unmittelbar in bestehende, privat ausgehandelte Arbeits- und Vertragsbedingungen ein und privilegiert bestimmte Tarifmodelle gegenüber anderen. Dies verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt insbesondere flexible und spezialisierte mittelständische Betriebe.
Ordnungspolitisch ist der staatliche Eingriff besonders kritisch zu bewerten. „Der Staat darf Tarifbindung nicht durch bürokratischen Zwang durchsetzen. Das untergräbt die Tarifautonomie, schwächt den Wettbewerb und ist ein ordnungspolitisch erheblich falsches Signal. Die Tarifbindung ist Ausdruck freiwilliger Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern und darf nicht durch staatliche Vorgaben indirekt erzwungen werden“, betont Dr. Ralf Pieterwas.
Hinzu kommen grundlegende rechtliche Bedenken. Wenn der Staat Unternehmen faktisch zur Anwendung fremder Tarifverträge zwingt, wirft das erhebliche ordnungspolitische und verfassungsrechtliche Fragen auf und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen, die auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen sind.
Zudem zeigen die Erfahrungen aus den Bundesländern, dass vergleichbare Tariftreueregelungen die Tarifbindung nicht nachhaltig erhöhen konnten. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass solche Vorgaben die Vergabe öffentlicher Aufträge komplexer machen und den Zugang für kleinere Unternehmen erschweren, während große Unternehmen mit eigenen Rechts- und Verwaltungsabteilungen strukturelle Vorteile haben.
„Es ist enttäuschend, dass zusätzliche Bürokratie und staatliche Eingriffe erneut Vorrang vor Wettbewerb und wirtschaftlicher Vernunft erhalten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sollte der Gesetzentwurf in der Schublade bleiben. Ein konsequenter Abbau bürokratischer Belastungen ist erforderlich“, sagt Dr. Ralf Pieterwas.
Suhl, 24. Februar 2026
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