Gegen den Strom: Freihandelsabkommen EU-Japan tritt in Kraft
Nach der breiten Zustimmung im Europaparlament ist der Weg frei für das EU-Freihandelsabkommen mit Japan, das bislang modernste der EU. Ab dem 1. Februar 2019 wird das Abkommen für die Unternehmen anwendbar. Es ist ein starkes Zeichen für regelbasierten Handel und fairen Wettbewerb und bietet den Südthüringer Unternehmen neue Chancen, ihre Wirtschaftsbeziehungen mit Japan auszubauen. „Die Wirtschaft in Thüringens Süden begrüßt das Inkrafttreten des Freihandelsabkommen EU-Japan ausdrücklich“, sagt Tilo Werner, Abteilungsleiter Innovation und Umwelt / International der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. „Dieses Abkommen ist ein starkes und wichtiges Signal gegen den zunehmenden Protektionismus, mit dem unsere international tätigen Unternehmen täglich konfrontiert werden.“
Das EU-Japan-Abkommen setzt für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen die richtigen Akzente: Es wird im Laufe der nächsten Jahre unter anderem fast alle Zölle zwischen der EU und Japan abschaffen, den Dienstleistungshandel erleichtern, öffentliche Beschaffungsmärkte öffnen und die regulatorische Kooperation vereinfachen. Und: Als erstes EU-Abkommen hat es ein dezidiertes Mittelstandskapitel. Das Freihandelsabkommen deckt fast 30 Prozent der Weltwirtschaft und über 30 Prozent des Welthandels ab. Eine solche Vereinbarung mit dem zweitwichtigsten Handelspartner in Asien birgt für Deutschland und die EU großes Potenzial. Laut einer aktuellen Befragung der AHK Japan erwarten 54 Prozent der deutschen Unternehmen vor Ort positive Auswirkungen von der umfangreichen Abschaffung von Zöllen auf beiden Seiten und der Öffnung der Märkte. Marktchancen liegen besonders bei Erzeugnissen, auf die Japan bisher hohe Zölle erhebt.
Auch Thüringer Unternehmen sollten das hohe Potential des Abkommens für sich nutzen. Japan rangiert bei den Thüringer Exporten mit ca. 204 Mio. Euro und einem Anteil von 1,3 Prozent im Jahr 2017 nur auf dem 22. Platz (Einfuhr: 110 Mio. Euro, Anteil: 1,1 Prozent, Platz 20). Hier kann die Südthüringer Wirtschaft vom geplanten Abbau der Zölle und der Öffnung des japanischen Marktes profitieren. Zudem sprechen die beiderseitige innovative und industrieorientierte Aufstellung sowie die hohe Kaufkraft in Japan klar für einen Ausbau der Wirtschafsbeziehungen.
Dazu ist noch ein weiterer Punkt wichtig: Freihandelsabkommen müssen sich für die Betriebe auch im täglichen Geschäft beweisen, denn in einigen Abkommen sind die Regelungen so komplex, dass die Unternehmen sie kaum nutzen können. „Hier geht ein klarer Auftrag an die EU, kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Freihandelsabkommen zu unterstützen“ so Werner weiter. Obwohl auch Südthüringer Unternehmer immer internationaler denken, ist die Lücke zwischen den tatsächlich exportierenden KMU und denen, die internationale Geschäfte theoretisch tätigen könnten, immer noch groß. Die EU muss hier für vereinfachte Regelungen sorgen, insbesondere durch einfache und harmonisierte Regeln für den Warenursprung und die Ausfertigung von Ursprungsnachweisen.
Auch das EU-Japan-Abkommen beinhaltet zolltechnische Neuerungen, die so komplex sind, dass sie die Nutzung der Zollvorteile ausbremsen könnten. Hier gilt es, eine mittelstandsfreundliche Anwendung und Fortentwicklung der Regeln zu forcieren. Nur so können Japan und die EU die großen Potenziale ihrer Handelsbeziehungen ausschöpfen.
Bei Anwendungsfragen zum Abkommen steht die IHK Südthüringen ihren Mitgliedsunternehmen gern zur Verfügung.
Suhl, 31.01.2019
+49 3681 362-212