Brexit auf der Zielgeraden!?

Geplante Übergangsphase verschafft Wirtschaft Verschnaufpause

Lange Zeit war unklar, ob und wie das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union (EU) austritt. Dreieinhalb Jahre nach dem britischen Referendum liegen nun alle formalen Beschlüsse auf europäischer und britischer Seite für den Austritt vor. Am morgigen Freitag, 31. Januar 2020, verlässt Großbritannien die EU. Offen bleibt, wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU künftig genau aussehen. Bis Ende 2020 soll darüber verhandelt werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen bietet ihren Unternehmen deshalb weiterhin Informationen und Beratungen zum Brexit.

Nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre verschafft diese Entwicklung der Wirtschaft eine "Verschnaufpause". Denn mit der im Abkommen vereinbarten Übergangsphase werden die negativen wirtschaftlichen Folgen vorerst vermieden. Allerdings ist die vereinbarte Frist sehr kurz. „Die Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals brauchen jetzt schnell eine wirtschaftliche Basis mit fairen Spielregeln und nachhaltigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union. Andernfalls drohe Ende 2020 ein ungeregelter Brexit, der die Wertschöpfungs- und Lieferketten vieler Betriebe empfindlich stören könnte“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Es sei nun umso wichtiger, die Übergangsphase für intensive Verhandlungen zu den künftigen wirtschaftlichen Beziehungen zu nutzen. Gerade für die deutschen Unternehmen sei es wichtig, die über Jahrzehnte gewachsenen engen wirtschaftlichen Verflechtungen aufrechtzuerhalten. Damit das gelingt, ist bis Ende des Jahres eine grundsätzliche Einigung notwendig – um Zölle zu vermeiden sowie Lieferketten, Datenverkehr, reibungslosen Warenverkehr und Dienstleistungen weiter zu ermöglichen.  Zudem gelte es, möglichst viele EU-Standards im Handel mit dem Vereinigten Königreich beizubehalten.

Bis zum 31. Dezember 2020 ändert sich zunächst für die Wirtschaft fast nichts, da das Vereinigte Königreich bis dahin laut Abkommen Teil des EU-Binnenmarktes bleibt. Im Abkommen heißt es, dass eine einmalige Verlängerung der Übergangsphase bis Ende 2022 durch beide Seiten beschlossen werden kann. Über diese einmalige Verlängerung soll unter der Bedingung der Zustimmung beider Seiten bis Juni 2020 entschieden werden, obwohl die britische Seite keine weitere Verlängerung präferiert. Die Unsicherheit kann sich also noch bis zum Ende des Jahres 2020 hinziehen.

Die IHK Südthüringen wird ihre Mitgliedsunternehmen regelmäßig über die Entwicklungen informieren. Dazu stehen verschiedene Hilfestellungen auf der DIHK-Brexitseite mit Checklisten, Glossar, Newsletter etc. zur Verfügung. Gleichzeitig berät die IHK Südthüringen ihre Mitglieder in persönlichen Beratungsgesprächen zu konkreten Problemstellungen und wird darüber hinaus die Entwicklungen in Veranstaltungen inhaltlich thematisieren. Weitere Informationen zum Brexit gibt es hier.
 

Suhl, 30.01.2020

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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