Coronavirus - IHK Südthüringen berät Unternehmen über Hotline

Gibt es Entschädigungen? Wie beantrage ich Kurzarbeit? Und was ist bei Quarantäne? Die Verbreitung des Coronavirus wirft bei vielen Unternehmen Fragen auf. Zur Beratung von Unternehmen hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen deshalb eine Corona-Hotline eingerichtet.

Derzeit gehen in der IHK-Südthüringen sehr viele Fragen verunsicherter Unternehmer ein. Die IHK Südthüringen hat deshalb eine Corona-Hotline eingerichtet, die montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Tel. +49 3681 362-222 oder corona-hotline@suhl.ihk.de erreichbar ist. Unter www.suhl.ihk.de/corona finden Unternehmen zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanzielle Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.

Azubi-Zwischenprüfungen entfallen
Die Coronavirus-Ausbreitung hat auch Auswirkungen auf den IHK-Betrieb. Die Azubi-Zwischenprüfungen im Frühjahr 2020 werden ersatzlos ausgesetzt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien am 16. März 2020 verständigt. Auf ein nachträgliches Ablegen der Zwischenprüfung wird für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge verzichtet.

Wichtig: Die Befreiung gilt nicht für die Abschlussprüfung Teil 1 gilt. Diese wird zu einem späteren Termin nachgeholt. Die IHK Südthüringen informiert rechtzeitig über einen neuen Termin.

Die Zwischenprüfung soll den Auszubildenden wie auch den Ausbildern in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung in erster Linie eine Rückmeldung über den Leistungsstand geben. Beide Seiten erhalten damit einen Hinweis wie beispielsweise das Lernen weiter gefördert und Ausbildungsmaßnahmen verbessert werden können. Anders als bei der Abschlussprüfung ergeben sich aus den Ergebnissen der Zwischenprüfung jedoch keine verbindlichen Folgen für das Bestehen des Berufsabschlusses. Sie fließt als Prüfungsleistung nicht in das Endergebnis der Abschlussnote ein.

Daher wird seitens der IHKs als zuständige Stellen auf ein nachträgliches Ablegen der Zwischenprüfung für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge verzichtet. Grund für diese Entscheidung ist die objektive Unmöglichkeit, die Zwischenprüfung in der derzeitigen Lage und unter den geltenden, behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise durchzuführen.

IHK-Bildungszentrum bis 19. April 2020 geschlossen
Das Bildungszentrum der IHK Südthüringen bleibt ab 16. März bis 19. April 2020 geschlossen. Dies dient dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Der Schutz und die Gesundheit aller beteiligten Personen hat oberste Priorität. Sollten Bedingungen eintreten, die eine frühere Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebes ermöglichen, wird die IHK Südthüringen darüber informieren.

Digitale Schwarze Bretter unterstützen außerschulischen Lehrbetrieb
Die insgesamt zwölf in Südthüringen installierten Digitalen Schwarzen Bretter an Gymnasien ermöglichen die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern bzw. Eltern im Zeitraum der behördlich angeordneten Schulschließung. Die Schulen erreichen Eltern und Schüler über die App, in der sie Aufgaben und Informationen für Eltern und Schüler bereitstellen können.

Suhl, 19.03.2020

Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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