Regierungserklärung von MP Mario Voigt: Lichtblicke im Thüringenplan, zentrale Korrekturen bleiben offen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen sieht im Thüringenplan 2026 wichtige richtige Ansätze für einen moderneren und wirtschaftsfreundlicheren Freistaat. Positiv bewertet die Südthüringer Wirtschaft insbesondere Vorhaben zum Bürokratieabbau, zur Verwaltungsmodernisierung und zur Stärkung beruflicher Bildung. Zugleich macht die IHK Südthüringen deutlich, dass zentrale Reformen, beispielsweise bei Ladenöffnung, Vergaberecht und kommunalen Sonderbelastungen, bislang ausbleiben. „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Landesregierung den Anspruch formuliert, Staat und Verwaltung moderner, effizienter und unbürokratischer aufzustellen. Gerade die Absicherung bestehender Reforminstrumente, die Einführung von Experimentierklauseln und Reallaboren sowie das angekündigte Zweite Thüringer Entlastungsgesetz sind wichtige Signale an die Unternehmen. Wer Wachstum ermöglichen will, muss unternehmerische Initiative stärken durch einfache und schlanke Verfahren, die Freiräume schaffen. Dass die Meisterausbildung ab 2026 weitestgehend kostenfrei gestellt und die berufliche Bildung damit dem Studium gleichgestellt wurde, ist ebenfalls ein starkes und richtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Thüringen, wenn es für alle Abschlüsse der Höheren Bildung und dem Förderniveau auch über 2026 verstetigt wird“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Positiv bewertet die IHK Südthüringen zudem die Ankündigungen im Bereich der Steuerverwaltung. Eine transparente Kommunikation mit Beschäftigten, Wirtschaftsvertretungen und Öffentlichkeit sowie eine Ombudsstelle für Betriebsprüfungen können dazu beitragen, Vertrauen zu stärken und Modernisierung nachvollziehbar zu gestalten. Auch die angekündigte Nutzung neuer internationaler Handelsstrukturen zeigt, dass die Landesregierung wirtschaftliche Chancen nicht nur verwalten, sondern aktiv erschließen will. „Die Richtung stimmt dort, wo das Land auf Entlastung, Modernisierung und mehr Praxisnähe setzt. Die Unternehmen brauchen keinen dirigistischen, sondern einen funktionierenden Staat, der auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, verlässliche Regeln, schnelle Verfahren und ein klares Bekenntnis zu Eigenverantwortung und Wertschöpfung setzt“, hebt Dr. Ralf Pieterwas hervor.
Gleichzeitig sieht die IHK Südthüringen in wesentlichen Punkten weiteren Handlungsbedarf. So bleibt aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft die ersatzlose Streichung der Thüringer Samstagsregelung nach § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz zwingend erforderlich. Die derzeitige Sonderregelung existiert in dieser Form nur in Thüringen. Sie belastet Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen, beschneidet betriebliche Gestaltungsspielräume und verzerrt den Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der geplanten Reform des Ladenöffnungsgesetzes zur Ermöglichung von 24/7-Läden, insbesondere im ländlichen Raum, ist es konsequent, auch überholte und standortschädliche Sonderregelungen aufzugeben. Gleiches gilt für den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sowie die Beschränkungen für verkaufsoffene Adventssonntage. „Die Thüringer Samstagsregelung ist ein landesspezifischer Sonderweg ohne erkennbaren Mehrwert. Sie untergräbt unternehmerische Eigenverantwortung, nimmt Beschäftigten Flexibilität und passt somit nicht zu einer modernen Arbeitswelt. Wer ländliche Versorgung stärken und neue Ladenkonzepte ermöglichen will, muss auch den Mut haben, unnötige Restriktionen ersatzlos zu streichen“ betont Dr. Ralf Pieterwas.
Kritisch sieht die IHK Südthüringen außerdem, dass das Thüringer Vergabegesetz weiterhin als eigenständiger Regelungskomplex neben Bundes- und EU-Recht fortgeführt wird. Zusätzliche vergabefremde Anforderungen, wie vergabespezifischer Mindestlohn oder Tariftreuevorgaben, erhöhen den Prüf-, Nachweis- und Kontrollaufwand erheblich und treffen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft ist daher ein konsequenter Abbau landesrechtlicher Sonderwege geboten. Anforderungen des Bundes und der EU müssen 1:1 umgesetzt werden. Zusätzliche landesrechtliche Verschärfungen dürfen nicht zu weiterer Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen führen. „Öffentliche Aufträge müssen für Unternehmer einfacher zugänglich werden. Gerade der Mittelstand leidet unter dem stetig verschärften Vergaberecht seitens des Bundes und der EU. Thüringen sollte auf Gold-Plating verzichten und Vergabe stärker an Wirtschaftlichkeit, Praktikabilität und Mittelstandstauglichkeit ausrichten.“
Ebenfalls vermisst wird ein klares Signal gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern. Solche zusätzlichen Abgaben stellen nicht nur die betroffenen Betriebe vor neue Belastungen, sondern zugleich kommunale Verwaltungen mit zusätzlichem Aufwand überziehen. Statt neuer Sonderabgaben braucht es aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft praktikable und alltagstaugliche Lösungen für mehr Mehrweg und Ressourcenschonung. Deshalb sollte im Thüringer Kommunalabgabengesetz ein Sperrvermerk verankert werden, der die Erhebung kommunaler Verpackungssteuern ausschließt.
Aus Sicht der IHK Südthüringen enthält der Thüringenplan 2026 damit wichtige und ausdrücklich zu unterstützende Ansätze. Entscheidend wird nun sein, die angekündigten Reformen konsequent umzusetzen und zugleich, beispielsweise bei Ladenöffnung, Vergaberecht und kommunalen Abgaben, den Mut zu weiteren Korrekturen aufzubringen.
Suhl, 27.03.2026
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