Registrierkassenpflicht: Zusätzliche Belastungen für kleine Betriebe
Die Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zur weiteren Einschränkung offener Ladenkassen stoßen in der Südthüringer Wirtschaft auf erhebliche Bedenken. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen weist darauf hin, dass insbesondere kleinere Betriebe im Handel und im Gastgewerbe im Falle einer allgemeinen Registrierkassenpflicht in neue Kassensysteme investieren müssten, obwohl diese bislang für ihren Geschäftsbetrieb nicht erforderlich waren. Dies würde zu zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen führen.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war ursprünglich vorgesehen, die bestehenden Regelungen zur Registrierkassenführung zu evaluieren und etwaigen Anpassungsbedarf auf dieser Grundlage zu prüfen. Zudem wurde eine mögliche Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro in Aussicht gestellt. Nach aktuellem Stand ist unklar, ob diese Differenzierung weiterhin Bestand hat. Damit droht das Ausbleiben der Evaluation und eine Ausweitung der Verpflichtung auch auf Kleinstbetriebe und Nebenerwerbsunternehmen. Für eine notwendige und seitens der Unternehmer auch erwartete Bürokratieentlastung bliebe somit kein Raum.
Nach Einschätzung der IHK Südthüringen wären insbesondere kleinere Unternehmen betroffen, darunter Betriebe im Gastgewerbe, inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte sowie Nebenerwerbsbetriebe. Auch Mischbetriebe wären von möglichen Neuregelungen berührt. Hier kommt es maßgeblich darauf an, ob sich etwaige Bagatellgrenzen auf den Gesamtumsatz oder auf den Handelsumsatz beziehen.
„Die Unternehmen im Handel und im Gastgewerbe handeln verantwortungsvoll und auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Eine pauschale Verpflichtung zu elektronischen Kassensystemen würde viele rechtstreu handelnde Betriebe mit zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand belasten, ohne deren betriebliche Abläufe zu verbessern. Kleinere und inhabergeführte Unternehmen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt oder mit Maßnahmen belastet werden, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unverhältnismäßig beeinträchtigen. Steuerbetrug ist keine Frage des eingesetzten Kassensystems, sondern individuellen Fehlverhaltens. Pauschale technische Verpflichtungen treffen daher in erster Linie die große Mehrheit rechtstreu wirtschaftender Unternehmer“, erklärt Jan Scheftlein, stellv. Hauptgeschäftsführer und Abteilungsleiter Standortpolitik der IHK Südthüringen.
Aus Sicht der IHK Südthüringen ist es erforderlich, regulatorische Maßnahmen differenziert und mit Augenmaß auszugestalten. Notwendig sind klare und verhältnismäßige Regelungen, die gezielt dort ansetzen, wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht, und zugleich die berechtigten Interessen rechtstreu wirtschaftender Unternehmen berücksichtigen. Die Südthüringer Wirtschaft erwartet, dass neue Vorgaben insbesondere kleinere Betriebe nicht weiter belasten.
Suhl, 6. März 2026
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