Weitere Belastungen durch Thüringer Wassergesetz befürchtet


Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat die Thüringer Landesregierung am Freitag, dem 10. Mai 2019, das novellierte Landeswassergesetz beschlossen. Eine Verbesserung des Hochwasser- und Gewässerschutzes und die Anpassung von Landes- an Bundesrecht sind vom Grundsatz her zu begrüßen. Dennoch hat die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) den novellierten Gesetzentwurf in weiten Teilen abgelehnt und sich dafür eingesetzt, dass es keine zusätzliche finanzielle Belastung für Thüringer Unternehmen geben darf.

Aufgrund des jetzt beschlossenen Wassergesetzes ist zu erwarten, dass die Wasser- bzw. Abwassergebühren langfristig steigen werden, weil die Mehrbelastungen, die sich aus dem novellierten Wassergesetz ergeben, wie etwa die Verpflichtung von Siedlungsgebieten mit mehr als 200 Einwohnern zum Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung, durch die öffentlichen Aufgabenträger auf die Wassergebühren umgelegt werden.

Die Kosten für Wasser bzw. Abwasser sind in vielen Städten Südthüringens bereits heute deutlich höher als im bundesweiten Durchschnitt, wie die aktuellen Angaben des Bundesverbandes für Energie-Abnehmer (VEA) zeigen. Demnach liegen die Durchschnittspreise für Industriekunden bundesweit bei 4,02 Euro netto pro Kubikmeter und in Südthüringen zwischen 4,11 und 5,49 Euro netto pro Kubikmeter.

„Außerdem haben wir stets gefordert, dass die Thüringer Regelungen nicht über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausgehen dürfen“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Über die kompromisslose Haltung der Landesregierung zum Thema Fracking sind wir enttäuscht. Hier hätten wir uns eine differenziertere Betrachtung gewünscht, denn Fracking ist eben nicht gleich Fracking“, sagt Pieterwas. Ein grundsätzliches bzw. faktisches Verbot von Frackingtechnologien wird von der IHK Südthüringen abgelehnt, u. a. um technologieoffene Forschungen weiterhin zu ermöglichen. Gleichwohl muss aus Sicht der IHK Südthüringen der Schutz der Umwelt, insbesondere des Trinkwassers mit verhältnismäßigen und sachlich begründeten Anforderungen sichergestellt werden.

Suhl, 17.05.2019

Katja Hampe
Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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