Wirtschaft fordert Verschiebung der Umsetzung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Jetzt schnell Rechtssicherheit und praxistaugliche Regelungen schaffen
Das EU-Parlament hat sich am 14. November 2024 für eine Verschiebung der Umsetzung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) um ein Jahr ausgesprochen. Die ursprünglich für Ende 2024 vorgesehene Umsetzung soll nun erst Ende 2025 in Kraft treten. Darüber hinaus hat das europäische Parlament weiteren inhaltlichen Änderungen am Verordnungstext zugestimmt.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, Importeure und Händler dazu, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte bei ihrer ersten Inverkehrbringung in die EU aus seit 2020 entwaldungsfreien Gebieten stammen müssen. Dies bedeutet, dass die relevanten Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt worden sein dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt oder gerodet wurden. Betroffen sind Holz, Rinder (Fleisch/Leder), Kautschuk, Soja, Kaffee, Kakao und Palmöl. Zudem müssen die vor Ort geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Dieser Prozess ist zu dokumentieren und mit einer Sorgfaltserklärung für die Behörden zu ergänzen.
Das Problem: Diese Änderungen müssen im weiteren Verfahren mit allen 27 Mitgliedsstaaten neu verhandelt werden. Die Gefahr, dass die Verschiebung nicht eintritt, bleibt damit groß. „Die Südthüringer Wirtschaft begrüßt die Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR ausdrücklich, da sie den Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung an die komplexen Anforderungen der Verordnung gewährt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Umsetzung praktikabel zu gestalten und sicherzustellen, dass Unternehmen die notwendigen organisatorischen Schritte vornehmen können“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Die Verschiebung muss jetzt aber tatsächlich, schnell und rechtssicher wirksam werden, alles andere wäre ein weiterer Schlag ins Kontor der immens von europäischer Bürokratie belasteten Südthüringer Wirtschaft!“.
Die Wirtschaft betont, dass die Umsetzung einer derart weitreichenden Verordnung intensive Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, transparente Rahmenbedingungen und erhebliche Investitionen erfordert. „Ohne ausreichende Übergangsfristen könnten Wettbewerbsnachteile gegenüber Drittstaaten entstehen, die nicht an ähnliche Regularien gebunden sind“, gibt Dr. Pieterwas zu bedenken.
„Wir begrüßen, dass das EU-Parlament die Realitäten in den Lieferketten und die Herausforderungen der Unternehmen anerkannt hat. Jetzt gilt es, die gewonnene Zeit zu nutzen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Klimazielen als auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gerecht werden“, ergänzt der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Zugleich fordern wir den europäischen Gesetzgeber auf, zügig Klarheit im Hinblick auf den Anwendungsbeginn zu schaffen und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.“
Suhl, 22.11.2024
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