Bund hört zu und verbessert die Überbrückungshilfe

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfen für Unternehmen, die durch die Corona-Krise bedeutende Geschäftseinbrüche erlitten haben. Insbesondere die Flexibilisierung der Eintrittsschwelle in das Förderprogramm wird dazu führen, dass die Zahl antragsberechtigter Unternehmen deutlich ansteigen kann und auch Industrieunternehmen, in denen die Umsatzausfälle erst nach dem April 2020 eingesetzt haben, förderfähig werden. Auch die ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro sowie die spürbare Erhöhung der Fördersätze wird seitens der Wirtschaft begrüßt.

Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

„Überbrückungshilfe zur Milderung der Corona-Folgen muss so aufgestellt sein, dass sie die bedürftigen Zielgruppen auch erreicht. Diesem Ziel kommt man mit dem vorliegenden Änderungskatalog deutlich näher. Wir freuen uns zudem, dass es gelungen ist, die Hinweise, von IHK und Freistaat Thüringen zur Verbesserung der Förderung beim Bund zu platzieren. Insoweit funktioniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern an dieser Stelle sehr vorbildlich," sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas.

Suhl, 18. September 2020

Jan Scheftlein
Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

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