Steuerliche Forschungsförderung: Bescheinigungsstelle geht endlich online

Forderung der IHK-Organisation wurde umgesetzt

Die Corona-Pandemie hat weite Teile der nationalen und internationalen Wirtschaft zeitweise zum Stillstand gebracht. Um die Innovationsbereitschaft in der Breite der Unternehmerschaft zu erhöhen, setzte sich die IHK-Organisation seit längerem für eine steuerliche Forschungsförderung ein. Bereits seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung nun in Kraft. Seit Mitte September ist nun endlich auch die Antragstellung möglich.

Forschende Unternehmen können jetzt in einem zweistufigen Antragsverfahren ihre Forschungsvorhaben in einem ersten Schritt zertifizieren lassen und mit einer entsprechenden Bescheinigung die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt dann beantragen. Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

„Alle Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen können von der steuerlichen Forschungsförderung profitieren – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen.

Förderfähig sind die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, soweit sie mit Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten (FuE) in begünstigten FuE-Vorhaben betraut sind, sowie bestimmte Ausgaben des Unternehmens für die Zukunftssicherung dieser Mitarbeiter. Bei der Auftragsforschung werden pauschal 60 Prozent des an den Auftragnehmer geleisteten Entgeltes als förderfähiger Aufwand behandelt.

„Eine Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung, wie die Forschungszulage, fördert Innovation auf eine sehr effiziente Weise. Das Gesetz kombiniert überschaubaren bürokratischen Aufwand mit einem hoffentlich schnellen Bescheinigungs- und Antragsverfahren. Durch die unterjährige Forschungszulagen-Bescheinigung ist den Unternehmern die Höhe der Steuergutschrift bereits vor der individuellen Steuerveranlagung bekannt. Zudem wird die Forschungszulage unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet. Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen“, erklärt Pieterwas.

Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de stehen weitere Informationen sowie das offizielle Antragsformular zur Verfügung.

Suhl, 28. September 2020

Martin Kretschmann
Martin Kretschmann
Niederlassungsleiter Sonneberg | Referent Unternehmensförderung

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