EU-Verpackungsverordnung: 27-fache Bürokratie ist kein Binnenmarkt
IHK Südthüringen fordert Korrekturen und ruft Unternehmen zur Beteiligung an Unternehmerkampagne auf
Die seit dem 12. August geltende EU-Verpackungsverordnung schafft aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft neue Hürden im europäischen Binnenmarkt. Während Unternehmen mit nationalen Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten belastet werden, empfiehlt die EU-Kommission, Verstöße zunächst nicht zu sanktionieren. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen fordert eine grundlegende Korrektur und ruft ihre Mitgliedsunternehmen auf, sich mit eigenen Schreiben direkt an die EU-Kommission zu wenden.
Die IHK-Organisation ruft ihre Mitgliedsunternehmen auf, die konkreten finanziellen und bürokratischen Auswirkungen der Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, in einem Schreiben darzustellen und dieses an die Europäische Kommission sowie, für Thüringen, an die Thüringer Europaabgeordnete Marion Walsmann zu senden. Die Schreiben sollen kurzfristig bis zum 11. September 2026 versendet werden. Die IHK Südthüringen stellt auf ihrer Internetseite alle Informationen sowie Musterschreiben zur Verfügung.
„Die Unternehmen kennen die Auswirkungen der PPWR aus ihrer täglichen Praxis. Politische Entscheider müssen unternehmerische Erfahrungen berücksichtigen, bevor sie neue Pflichten beschließen. Je mehr Betriebe sich jetzt an der Kampagne beteiligen, desto schwerer lassen sich Erfahrungen aus der Praxis ignorieren. Europa braucht keine weiteren Belastungen, sondern Harmonisierung und Freiraum für unternehmerisches Handeln“, sagt Torsten Herrmann, Präsident der IHK Südthüringen.
27 nationale Systeme statt echter Harmonisierung
Die PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren und die Recyclingfähigkeit verbessern. Außerdem sollen die bislang unterschiedlichen Vorgaben innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Die IHK Südthüringen erkennt diese Ziele als erstrebenswert an. Die konkrete Ausgestaltung schafft jedoch neuen Aufwand und erschwert unmittelbar den grenzüberschreitenden Handel.
Betroffene Unternehmen müssen in jedem Mitgliedstaat, in dem sie entsprechende Verpackungen erstmals auf den Markt bringen, die jeweiligen nationalen Vorgaben erfüllen. Besitzt ein Unternehmen dort keine Niederlassung, kann zusätzlich die Bestellung eines Bevollmächtigten erforderlich werden. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen Kosten und Aufwand schnell in keinem Verhältnis mehr zum erzielten Umsatz. Erste Betriebe haben den Versand in andere EU-Mitgliedstaaten deshalb bereits eingestellt.
„Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Recyclingfähigkeit zu verbessern, ist richtig. Ressourceneffizienz und Recycling sind für viele Unternehmen aber längst Teil ihres Geschäftsmodells. Die PPWR schießt jedoch an entscheidenden Stellen weit über das Ziel hinaus. Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, dürfen nicht mit bis zu 27 unterschiedlichen Registrierungs- und Bevollmächtigungssystemen konfrontiert werden. 27-fache Bürokratie ist kein Binnenmarkt. Wer Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken will, muss exakt in die gegenteilige Richtung gehen und deregulieren“, betont Torsten Herrmann.
Verbindliche Pflichten, unverbindliche Empfehlungen
Wie unausgereift die PPWR ist, zeigt der Umgang der Europäischen Kommission mit den eigenen Vorschriften. Ein hochrangiger Kommissionsbeamter bezeichnete die Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten als eindeutig unverhältnismäßig und rief die Mitgliedstaaten dazu auf, diese vorerst nicht anzuwenden und auf Sanktionen zu verzichten. Auch die Kommission selbst empfiehlt den nationalen Behörden inzwischen, betroffene Unternehmen zunächst lediglich zu verwarnen. An der geltenden Rechtslage ändert das jedoch nichts.
Die Europäische Kommission hat außerdem vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht bis 2035 auszusetzen. Eine politische Einigung steht weiterhin aus. Aktualisierte, nicht rechtsverbindliche Antworten auf zentrale Anwendungsfragen veröffentlichte die Kommission erst wenige Tage vor dem Geltungsbeginn der Verordnung. Diese stimmen zum Teil nicht mit der Auslegung unserer nationalen Behörde überein.
Aus Sicht der IHK Südthüringen erlässt Brüssel damit verbindliche Pflichten, flüchtet sich bei der Auslegung aber in unverbindliche Empfehlungen. Der Vorgang steht exemplarisch für den europäischen Regulierungsdrang. Erst werden weitreichende Pflichten geschaffen, dann bleiben die Betroffenen mit den Folgen allein. Die großen europäischen Regulierungswerke gehören deshalb grundsätzlich auf den Prüfstand. EU-Vorschriften müssen grundlegend vereinfacht oder zurückgenommen werden.
Zur Information:
Für die Beteiligung steht ein Musterschreiben zur Bevollmächtigtenregelung und zum Dropshipping sowie weitere Informationen unter www.suhl.ihk.de, direkt auf der Startseite, zur Verfügung. Die Vorlagen können übernommen, gekürzt und um Erfahrungen aus dem eigenen Unternehmen ergänzt werden. Besonders wichtig sind konkrete Angaben zu zusätzlichen Kosten, zum personellen Aufwand und zu möglichen Einschränkungen des grenzüberschreitenden Geschäfts.
Suhl, 04.09.2026
+49 3681 362-664