Digitaler Gewerbesteuerbescheid: Zustellwunsch jetzt erklären

Bislang werden Gewerbesteuerbescheide in Papierform erstellt. Für zahlreiche Unternehmen bedeutet dies einen hohen Aufwand. Besonders in Unternehmen mit mehreren Standorten ist die manuelle Prüfung und Verarbeitung der Bescheide ein Zeit- und Kostenfaktor. Abhilfe schaffen soll der digitale Gewerbesteuerbescheid. Diese Neuerung ist Teil eines Projekts im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und stellt eine bundesweit einheitliche digitale Lösung dar. Erste Pilotkommunen in Deutschland sind Rostock, Bergisch Gladbach oder München.

Der digitale Gewerbesteuerbescheid baut auf der bereits erprobten ELSTER-Infrastruktur aus Mein ELSTER, ERiC und ELSTER-Transfer auf.

Für die Anbindung an das neue Format, ist entscheidend, dass die Kommunen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Möglichst viele Unternehmen sollten Ihre Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe direkt gegenüber der Kommune erklären, sodass diese die Umstellung  entsprechend priorisieren.

Hier weiterlesen: Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe

Das sind Ihre Vorteile

Der gesamte Prozess – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis zur rechtssicheren Bescheidzustellung in das elektronische Elster-Postfach des Unternehmens – erspart Unternehmen auf Dauer Bearbeitungsaufwand und Kosten.

Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist:

  • menschen- und maschinenlesbar,
  • medienbruchfrei: Unternehmen und Steuerberatungen lesen ihn direkt in die jeweilige Fach-Software ein,
  • umweltbewusst: Er spart mehrere Millionen Blatt Papier im Jahr,
  • schnell zugestellt und verkürzt die verwaltungsinternen Prozesse.


Schon jetzt Ihren elektronischen Zustellwunsch erklären

Damit ein Unternehmen (bzw. seine Steuerberatung) den Gewerbesteuerbescheid digital erhält, muss eine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe abgegeben werden, die direkt bei der Gewerbesteuererklärung unter „Anlage Bekanntgabe“ angekreuzt werden kann (aktuell nur in MeinELSTER direkt möglich).

Bei der Abgabe dieser Einwilligung werden zusätzliche Merkmale für den digitalen Versand abgefragt (z.B. Benachrichtigungsmailadresse oder ELSTER-ID).

Alternativ zur Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung in MeinELSTER kann die schon erfolgte Steuererklärung auch nachträglich für die Erklärungen des Geschäftsjahres 2022 direkt gegenüber der Kommune mit einem elektronischen Bekanntgabewunsch formlos z.B. per Mail versehen werden.


Formular zur Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe

Die IHK Südthüringen empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen, den elektronischen Bekanntgabewunsch direkt gegenüber der Kommune zu äußern. Nutzen Sie dafür die Formularvorlage:

zur Vorlage

Dieses Formular wurde entwickelt, um den Kommunen in Deutschland einen einheitlichen Vordruck zur zeitlich unbefristeten Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe zur Verfügung zu stellen. Das Formular kann sowohl von den Unternehmen, als auch deren Vertretern verwendet werden.

Die mit dem Formular erteilte Einwilligung gegenüber der Kommune(n) gilt unbefristet und muss deshalb nicht jedes Jahr erneut erteilt werden. Unternehmen mit mehreren Standorten (in ggf. mehreren Bundesländern) können das Formular ein Mal ausfüllen und an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig schicken. Dadurch wird der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt.

Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

Telefon +49 3681 362-210

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