Best Ager gegen Fachkräftemangel

Seit Jahresbeginn 2023 können Rentner zu ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Dies gilt auch im Fall eines vorgezogenen Rentenbeginns. Auf diese Weise sollen langjährig Versicherte dazu motiviert werden, ihre Erwerbstätigkeit fortzuführen, auch wenn sie bereits in Rente sind. Dies könnte, so hofft die Bundesregierung, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Ob sich dies für Unternehmen und Beschäftigte lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden. Auf jeden Fall ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im September 2022 26,3 Prozent der Südthüringer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 55 Jahre und älter. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist deren Austritt aus dem Erwerbsleben durch Jüngere nicht kompensierbar. Die aktuelle Thüringer Fachkräftestudie geht vielmehr davon aus, dass in Südthüringen bereits in 2035 14 Prozent weniger Beschäftigte sein werden. Viele Betriebe haben heute bereits Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter zu finden. Bereits in wenigen Jahren wird aber jedes Unternehmen einen Teil der frei werdenden Stellen nicht mehr oder nur noch unter erheblichen Anstrengungen neu besetzen können.

Daher könnte die Verlängerung der Erwerbstätigkeit der Leistungsträger aus der Belegschaft die Sorgen mindern. Tatsächlich sind in Südthüringen heute bereits 1.213 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, obwohl sie die Altersgrenze von gegenwärtig 65 Jahren und zehn Monaten überschritten haben.

Bis 2019 betrug die Hinzuverdienstgrenze für Rentner 6.300 Euro pro Jahr. 2020 wurde der Betrag auf 44.590 Euro angehoben, 2022 weiter auf 46.090 Euro. Seit 2023 können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Dies gilt auch für Rentner, die sich für einen vorzeitigen Rentenbeginn entscheiden. Wer 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Rente gehen. Für jeden Monat vorzeitigen Rentenbezugs vermindert sich dann die Rente um 0,3 Prozent. Allerdings können Versicherte in bestimmten Fällen durch zusätzliche Beiträge das Rentenniveau erhöhen.

Einkommensmaximierung durch Rente und Verdienst

Der Wegfall der Zuverdienstgrenze bedeutet, dass Rentner die bisherige Tätigkeit fortführen können und dafür zwei Einkommen erzielen: Die Rente und den bestehenden Verdienst. Auf den ersten Blick mag dies für den gesunden und leistungsbereiten Best Ager ein Argument sein, für einige Jahre Einkommensmaximierung zu betreiben. Allerdings muss genau gerechnet werden. Seit 2005 wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung der Altersrenten eingeführt. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2023 beträgt der steuerliche Freibetrag nur noch 17 Prozent der gesetzlichen Rente. Jede Rentenerhöhung, aber auch jeder Zuverdienst unterliegt also der vollen Besteuerung. Für den Beschäftigten gibt es daher weniger Netto vom Brutto-Arbeitseinkommen.

Dennoch mag die Möglichkeit von zwei Einkommen entweder ab Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder bereits eher durch vorzeitigen Renteneintritt für Beschäftigte attraktiv sein und kann Unternehmen helfen, Beschäftigte länger zu halten. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich. Außerdem haben sich verschiedene Beratungsgesellschaften auf dieses Gebiet spezialisiert. Auch in Südthüringen sind erste Firmen am Markt und im Internet zu finden.

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
Referent Volkswirtschaft

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