Seit dem 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte (Hygieneartikel, Tabakprodukte und Getränkebecher) zu kennzeichnen. Die entsprechenden Piktogramme wurden von der EU-Kommission hier veröffentlicht und können heruntergeladen werden. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung, mit der die Vorgaben aus Art. 7 der Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen, befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die EU-Durchführungsverordnung mit den Vorgaben zur Kennzeichnung finden Sie hier. 

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

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