Schiedsgerichte
Da Verfahren vor den staatlichen Gerichten sehr lange dauern können und damit viel Zeit und auch Geld kosten, hat sich das Schiedsgericht als erfolgreiche Art der Streitbeilegung entwickelt. Dies geschah zunächst im internationalen Geschäft, wird aber zunehmend auch im nationalen Geschäftsverkehr genutzt.
Ein Schiedsgerichtsverfahren führt zu einer abschließenden, rechtsverbindlichen Entscheidung des Rechtsstreits. Es ist ein privates Gerichtsverfahren.
Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist eine entsprechende Vereinbarung, die entweder im Hauptvertrag verankert sein kann oder in einer separaten Vereinbarung gleich oder nachträglich geschlossen wird.
Wesentliche Vorteile des Schiedsverfahrens sind die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens, die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Besetzung des Schiedsgerichts, die Entscheidung in einer einzigen Instanz und kalkulierbare Kosten.
Das grundsätzliche Anliegen eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die Erreichung einer gütlichen Einigung. Die Schiedsrichter sollen in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirken. Im Geschäftsleben bringt ein sinnvoller Kompromiss in der Regel mehr als ein Pochen auf Rechtsstandpunkte. Das konsensorientierte Verfahren vor dem Schiedsgericht zielt deshalb nicht ausschließlich auf eine richterliche Tätigkeit im klassischen Sinne, sondern darauf, den Parteien eine gute Basis für eine weitere Zusammenarbeit zu schaffen.
Die IHK Südthüringen empfiehlt Ihren Mitgliedern, den Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) zur Streitbeilegung zu nutzen.
Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hat als Alternative zu den staatlichen Gerichten den Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) errichtet. Durch ihn soll die alternative Streitbeilegung für die gewerbliche Wirtschaft weiterentwickelt und der Rechtsstandort Deutschland gestärkt werden.
Der SGH bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigne, auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnittene Schiedsgerichtsordnung. Ein Schiedsverfahren kann so von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch durchgängig digital erfolgen.
Die IHK Südthüringen sieht in ihrer Schiedsgerichtsordnung vom 04.12.2025 eine Verweisung auf die SGH-Schiedsregeln und die Administration des Verfahrens beim SGH vor.
Haben Unternehmen bereits das Schiedsgericht der IHK Südthüringen vertraglich vereinbart, bleibt die Klausel wirksam. Es gilt dann die Verweisungsschiedsordnung der IHK Südthüringen. In diesem Fall können Schiedsklagen unmittelbar elektronisch beim SGH eingereicht werden.
Der Schiedsgerichtshof – faire Lösungen für Wirtschaftskonflikte
Im Falle einer statischen Verweisung ist die Schiedsklage unmittelbar bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) einzureichen.
Der Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) wird tätig, wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Streitfall die Einschaltung eines staatlichen Gerichts ausdrücklich ausgeschlossen ist und stattdessen der SGH anzurufen Ist. Seine Urteile sind bindend und vollstreckbar. Sie haben eine endgültige Wirkung und schließen lange und kostenintensive Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen damit aus. Die Verhandlungen des SGH sind nicht öffentlich und daher vertraulich.
Die am 01.01.2026 in Kraft getretene IHK-Schiedsgerichtsordnung verweist die auf die Schiedsregeln des SGH - Schiedsgerichtshof.
Flexibilität:
Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren können sich die Parteien beim Schiedsgericht ihre Schiedsrichter, aber auch den Schieds- und Verhandlungsort, sowie das anwendbare Recht und die Verfahrensspreche selbst auswählen.
Vertraulichkeit:
Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. So wird weder der Konflikt an sich öffentlich bekannt noch werden wesentliche Details der Auseinandersetzung oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekannt.
Effizienz:
Die Schiedsordnung des SGH sieht ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement vor, das in der Regel eine Entscheidung innerhalb von 12 Monaten ermöglicht.
Das Fast-Track-Verfahren, das der SGH für dringende Fälle anbietet, soll innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Kosten:
Durch den Wegfall weiterer Instanzen und die verbindliche Honorartabelle werden die Kosten begrenzt.
Durchsetzbarkeit:
Schiedsurteile können, wie Urteile der staatlichen Gerichte in Deutschland, vollstreckt werden, aber auch gemäß dem sogenannten New Yorker Abkommen von 1958 in 172 Ländern weltweit vollstreckt werden.
Es ist nicht möglich, dass eine Partei in einem Streit sich allein an den SGH wendet. Der SGH wird nur tätig, wenn alle am Verfahren Beteiligten dem zustimmen. Die Konfliktparteien bestimmen
- das anwendbare Recht
- die Verfahrensordnung
- den Schiedsort
- die Verhandlungssprache
selbst und wählen einvernehmlich einen Schiedsrichter aus.
Auf Wunsch schlägt die IHK Südthüringen einen Experten mit Kenntnissen in der jeweiligen Branche als Richter vor. Ist eine Einigung auf einen Schiedsrichter nicht möglich, entscheidet der Präsident der IHK Südthüringen.
Ein Anwaltszwang besteht nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Muster-Formulierungen für die vertragliche Gestaltung in deutscher und englischer Sprache stellt der SGH zur Verfügung unter Der Schiedsgerichtshof – faire Lösungen für Wirtschaftskonflikte.
Die Schiedsklage ist elektronisch über die Verfahrensmanagementplattform (VMP) einzureichen, Anmeldeseite - VMP. Für den Fall, dass die VMP aus technischen Gründen nicht erreichbar ist, ist eine anderweitige Übermittlung ausnahmsweise zulässig, wobei die Gründe für die Ersatzeinreichung glaubhaft gemacht werden müssen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der beteiligten Parteien und gegebenenfalls deren Vertreter sowie die entsprechenden Kontaktdaten
- wenn möglich Streitwert
- einen Klageantrag
- sowie eine Klagebegründung
Die entsprechende Schiedsvereinbarung der Schiedsparteien muss im Antrag als pdf hochgeladen oder im Falle einer Ersatzeinreichung in Kopie beigefügt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des SGH unter Der Schiedsgerichtshof – faire Lösungen für Wirtschaftskonflikte.
Die Kosten des Verfahrens sind abhängig vom Streitwert und richten sich nach der Kostenordnung des SGH (Schiedsregeln SGH - Schiedsgerichtshof). Sie enthalten die Honorare und Auslagen der Schiedsrichter sowie die Verfahrensgebühren. Sind externe Gutachten notwendig, fallen dadurch weitere Kosten an. Bei der Einschätzung der voraussichtlichen Kosten ist der Kostenrechner - Schiedsverfahren - Schiedsgerichtshof hilfreich.
Einigen sich die Konfliktparteien über die Durchführung des Schiedsgerichtsverfahrens, übernimmt die Geschäftsstelle des SGH die Administration und Organisation. Zunächst stellt sie dem Beklagten die Klage zu. Dieser hat dann die Möglichkeit, sich zu äußern und eigene Anträge zu stellen.
Der Schiedsrichter informiert die Beteiligten über andere Möglichkeiten wie eine Wirtschaftsmediation oder ein Schiedsgutachten. Entscheiden sich die Parteien für einen Mediationsversuch, kann das Schiedsgericht das Verfahren zunächst für bis zu zwei Monate aussetzen.
Auch im Verfahren selbst wirkt der Schiedsrichter auf eine einvernehmliche Lösung hin. Sofern die Parteien einen Konsens finden, kann dieser auf Antrag als Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut ergehen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, entscheidet der Schiedsrichter nach Prüfung aller vorgetragenen Argumente mit einem Schiedsspruch, dessen Wirkung der eines staatlichen Gerichtsurteils entspricht.
Das Schiedsgerichtsverfahren kann durch einen Schiedsrichter oder ein Gremium von drei Schiedsrichtern durchgeführt werden. Eine mündliche Verhandlung ist nicht zwingend erforderlich. Sie muss jedoch erfolgen, sobald eine der Parteien sie wünscht oder wenn bereits eine Einigung der Konfliktparteien über die mündliche Verhandlung besteht. Außerdem kann der Schiedsrichter eine mündliche Verhandlung anberaumen, wenn sie nach seinem Ermessen notwendig ist.
Stand: 01/2026
+49 3681 362-321