Zubenennung von Unternehmen bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Hat ein öffentlicher Auftraggeber bei einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe keine ausreichende Marktübersicht, kann er sich an die "Auftragsberatung Thüringen" wenden und um Benennung einer geeigneten Anzahl von Unternehmen zwecks Beteiligung an der geplanten Ausschreibung bitten. Die Benennung geeigneter Unternehmen ist für den öffentlichen Auftraggeber kostenfrei.
Die "Auftragsberatung Thüringen" ist eine Kooperation der drei IHKs und drei HWKs, wobei die für das Zubenennungsverfahren notwendige Bieterdatenbank - zentral für ganz Thüringen - durch die IHK Erfurt geführt wird. Die Datenbank enthält nur Unternehmen mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die sich grundsätzlich für eine Teilnahme an solch einem Zubenennungsverfahren ausgesprochen haben.
Der Benennungsvorgang beginnt mit einer schriftlichen Anfrage der Vergabestelle (mittels Zubenennungsersuchen). Diese Anfrage enthält den Beschaffungsgegenstand, eine Leistungsbeschreibung, Angaben zum Verfahren, Fristen für die Benennung sowie weitere ausschreibungsrelevante Daten. Entsprechend der Vorgabe der ausschreibenden Stelle können auch Auftragsberatungsstellen anderer Bundesländer mit eingeschaltet werden.
Auf Grundlage dieses Anforderungsprofils werden geeignete Unternehmen aus der Bieterdatenbank ermittelt. Den Unternehmen wird die zu erbringende Leistung telefonisch vorgestellt und Liefer- und Leistungsfähigkeit abgeklärt. Im nächsten Schritt erhält der Auftraggeber eine Liste der recherchierten Unternehmen, die nun gern ein Angebot abgeben würden.
Durch Wechsel des Bewerberkreises sowie unter Berücksichtigung einer angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen versucht die IHK Erfurt eine sinnvolle Streuung der zu erteilenden Aufträge zu fördern.
Bei Fragen zum Zubenennungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Markus Heyn, IHK Erfurt, Tel.: 0361 3484-314 oder schicken eine E-Mail an heyn@erfurt.ihk.de.
+49 3681 362-114