Mitarbeiter weiterentwickeln

Instrumente der Personalentwicklung

Personalentwicklung kann ein Instrument sein, um Mitarbeiter erfolgreich an das Unternehmen zu binden. Im besten Fall entsteht dabei eine typische Win-Win-Situation – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben den Wunsch der beruflichen Weiterentwicklung und Unternehmen müssen Stellen neu schaffen, neu besetzen oder veränderte Berufsbildern anpassen. Für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wissensvorsprung ist Personalentwicklung in der heutigen schnelllebigen Zeit unabkömmlich. Jedes Unternehmen unterliegt der Organisationsentwicklung. Auch hier spielt das Personal und dessen Entwicklung eine tragende Rolle.

Laut dem Gallup Engagement Index (2019) wird das Potenzial, das Weiterbildungsaktivitäten bietet, nicht ausgeschöpft. Ein Drittel der befragten Arbeitnehmer gaben an, dass sie sich von Ihrem Arbeitgeber bei der digitalen Weiterbildung nicht unterstützt fühlen. In der digitalen Transformation und in Zeiten von New Work, ist dies jedoch unbedingt notwendig um wettbewerbsfähig zu bleiben. Immerhin 21 Prozent gaben an, dass ihr Arbeitgeber sie unterstütze, Fertigkeiten aufzubauen, um mit neuen Technologien umgehen zu können.

Nicht alle Personalentwicklungsmaßnahmen müssen im Bezug zur Digitalisierung stehen. Jedes Unternehmen sollte individuelle Analysen durchführen. Diese unterstützen dabei Schlüsselfunktionen zu besetzen. Da Entwicklungsprogramme Zeit und Geld kosten, sollte man diese langfristig planen. Denkbar wäre beispielsweise, den Mitarbeiter mit einer finanziellen Unterstützung für die Weiterbildung und für einen Zeitraum X an das Unternehmen zu binden.

Maßnahmen zur Personalentwicklung

Eine schnelle und verständliche Einarbeitung lässt den Mitarbeiter eigenständig Arbeiten. Dies fördert Motivation und durch schnelle Arbeitsleistung den Unternehmenserfolg.

Eine „maßgeschneiderte“ Planung fördert die Mitarbeitermotivation und gibt dem Unternehmen Planungssicherheit. Gut umsetzbar sind solche individuellen Planungen z.B.  mit Auszubildenden. Wenn diese erfolgreich übernommen werden, können Laufbahnrichtungen besprochen und gemeinsam geplant werden.  

 

Beispielsweise können Schweißer-Lehrgänge, Fremdsprachenkurse oder auch fachspezifische Kurse wie z.B. Buchhaltung, durch eine Anpassungsfortbildung vermittelt werden. Dies beugt den Wegfall wichtiger Schlüsselkompetenzen im Unternehmen vor.

Die Strategie des Job-Enlargement sieht eine Ergänzung der Arbeitsaufgaben vor, die im gleichen Anforderungsniveau des Mitarbeiters liegt.

Die Strategie des Job-Enrichment sieht die Erweiterung des Aufgabenfeldes vor – allerdings verbunden mit einem höheren Anforderungsniveau als bisher.

Job-Sharing bedeutet, dass sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Dabei legen diese Arbeitszeitgestaltung und Aufgabenteilung selbst fest. Auch in Führungspositionen wird Job-Sharing immer beliebter.

Die Job-Rotation ist ein systematischer Austausch von Arbeitsplätzen. Mitarbeiter wechseln dabei regelmäßig den Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens und ggf. auch das Aufgabengebiet. 

Ein neuer oder unerfahrener Mitarbeiter bekommt beim Mentoring einen Paten/Mentor, der sein (Fach-)Wissen oder notwendige Kontakte teilt. Diese Art der Personalentwicklung ist beispielsweise essentiell, bevor ein langjähriger Mitarbeiter in Altersrente geht.

Mit bereitgestellten Schulungen, die jederzeit online vom Mitarbeiter durchgeführt werden können, entwickeln Sie Ihre Mitarbeiter. Die Themen können individuell bereitgestellt, aufeinander aufgebaut oder alle frei zugänglich sein. Die Absolvierung dieser Schulungen kann Teil der Zielvereinbarung oder auch Feedbackgespräche sein.


Unterstützung für nachhaltige und langfristige Personalarbeit

Das Programm unternehmenswert:Mensch existiert seit 2015 und bietet noch bis Ende 2022 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) passgenaue Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Kürzlich wurde das Programm um die beiden neuen Programmzweige "Gestärkt durch die Krise" und "Women in Tech" erweitert.

Personalpolitische Veränderungen können in vier Handlungsfeldern angestoßen werden.

  • Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
  • Chancengleichheit & Diversity: Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Beschäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.
  • Gesundheit: Damit die Belegschaft und damit das Unternehmen auch in Zukunft leistungsfähig sind, braucht es geeignete Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Beschäftigte müssen für einen gesunden Arbeitsalltag sensibilisiert werden.
  • Wissen & Kompetenz: Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.

Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

Im Fokus des neuen Programmzweigs „Gestärkt durch die Krise“ steht der Aufbau und die Stärkung organisationaler Resilienz. Unternehmen sollen unterstützt werden, eine widerstandsfähige und innovationsbereite Unternehmenskultur zu etablieren, um die COVID-19-Pandemie und deren Folgen gut und nachhaltig zu meistern, aber auch auf weitere Krisen besser vorbereitet zu sein.

Mit der geförderten Beratung werden KMU unterstützt, u.a. die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Veränderungen der Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur zu identifizieren, mitzugestalten und zu etablieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen der virtuellen Kommunikation, der Personalführung auf Distanz sowie von Home-Office-Lösungen. Die Förderung beträgt 80 Prozent. Es werden maximal fünf Beratungstage gefördert. Dafür kann der Programmzweig bis zu dreimal in Anspruch genommen werden.

Der neue Programmzweig „Women in Tech“ begleitet Unternehmen der IT- und Tech-Branche dabei, Frauen für die Branche zu gewinnen und sie langfristig im Betrieb zu halten. Im Programmzweig werden KMU beraten, wie sie mehr Chancengleichheit gewährleisten und ihr Personalmanagement ganzheitlich diversitätsorientiert aufstellen können. Die Förderung beträgt 80 Prozent. Die Beratung im Programmzweig „Women in Tech“ umfasst maximal 15 Beratungstage und kann nur einmal genutzt werden.

Tipp: Zuschüsse für Lehrgangskosten oder Arbeitsentgelt erhöht

Das Qualifizierungschancengesetz wurde mit dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ weiterentwickelt. Darin heißt es, dass Zuschüsse für Lehrgangskosten oder dem Arbeitsentgelt um bis zu 15 Prozent erhöht werden. Diese Zusatzleistung wurde auf alle Betriebe, egal welche Betriebsgröße, erweitert. Die Förderung der beruflichen Qualifizierung steigt prozentual je kleiner das Unternehmen ist. So profitieren also besonders KMU. Weiterhin kann für einen Betrieb ein Sammelantrag gestellt werden. Somit entfallen bürokratische Hürden.