Mitarbeiter qualifizieren
Fort- und Weiterbildung Ihrer Fachkräfte
Nutzen Sie das Bildungsprogramm der IHK Südthüringen für Ihre Mitarbeiter. Unser Angebotsportfolio umfasst:
- Lerhgänge der Höheren Berufsbildung auf Bachelor- oder Master-Niveau
- Lehrgänge mit IHK-Zertifikat
- Seminare und Workshops zu unterschiedlichsten Themenfelder
- Fach- und Sachkundeprüfungen
Profitieren Sie zudem von Fördermöglichkeiten, um Ihre Fachkräfte für die Zukunft zu wappnen und ihr Unternehmen leistungsstark aufzustellen.
Fördermöglichkeiten für die berufliche Qualifizierung
Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräfteengpässe – das sind große Herausforderungen an Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer der heutigen Zeit. Lebenslanges Lernen und betriebliche Qualifizierung sind dabei zwei wesentliche Schlüssel zum gemeinsamen Erfolg.
Die Weiterbildung der Beschäftigten kann dabei teilweise oder vollständig Erstattet werden sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Voraussetzungen: Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden und der Träger der Maßnahme ist für die Förderung zugelassen.
Die Bildungsmaßnahme kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.
Bei dieser Förderleistung werden Teilnehmer bei einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung z.B. Meister, Techniker oder Fachwirte unterstützt.n Anspruch haben grundsätzlich Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge. Auch angehörige der EU- Mitgliedsstaaten oder Personen aus Drittstaaten haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch.
Gefördert werden bis zu 15.000€ für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Beschäftige in Thüringen haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. An diesen Tagen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgeltes freistellen. Voraussetzung dabei ist, dass die Maßnahme für die Bildungsfreistellung anerkannt ist.
Verfahren der Bildungsfreistellung.
- Der Arbeitnehmer muss mindestens acht Wochen vor der Bildungsveranstaltung seinen Anspruch schriftlich gelten machen. Eine Bescheinigung des Trägers über die Anerkennung ist zwingend beizufügen. (anerkannte Veranstaltungen finden Sie unter: www.bildungsfreistellung.de)
- Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung spätestens vier Wochen nach der Antragsstellung schriftlich mitteilen. Im Falle einer Ablehnung sind die Gründe schriftlich zu erläutern. Erfolgt die Mitteilung fehlerhaft (Fristüberschreitung, Gründe nicht erläutert), gilt die Zustimmung als erteilt.
- Nach der Teilnahme muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Teilnahme nachweisen. Eine Bescheinigung dafür, muss der Teilnehmer vom Träger kostenlos erhalten haben.
Durch die Bildungsprämie werden Weiterbildungen gefördert, die für den ausgebübten Beruf förderlich sind. Das heißt, der Antragssteller muss sich in einem Beschäftigungsverhältnis (mit einem sitzhaften Unternehmen in Thüringen) befinden oder selbstständig sein. Ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Thüringen gewährt Antragstellern einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro. Beantragt wird der Weiterbildungsscheck bei der GFAW in Papierform, vor der Anmeldung der Qualifizierung. Die Förderung ist einmal pro Kalenderjahr möglich.
Das Weiterbildungsstipendium fördert fachbezogene und fachübergreifende Lehrgänge und berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Beruf und Ausbildung aufbauen sowie persönlichkeitsbildende Seminare und Sprachreisen. Die Förderung muss von den Stipendiaten vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden. Nicht förderfähig sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) und Vollzeitstudiengänge.
Fort- und Weiterbildung mit der IHK Südthüringen
Das aktuelle Programm finden Sie unter den folgenden Links:

+49 3681 362-425