Anerkennungsberatung für ausländische Berufsabschlüsse
Sie wollen eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen, können aber die Qualifikation des Bewerbers nicht einordnen? Ihre Fachkraft ist noch im Ausland und benötigt eine Anerkennung für die Einreise nach Deutschland? Oder haben Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben und benötigen für Ihren Berufseinstieg in Deutschland eine Anerkennung?
Wir informieren und unterstützen Südthüringer Unternehmen und ausländische Fachkräfte rund um die Berufsanerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Im Fall handwerklicher Abschlüsse wenden Sie sich bitte an die örtliche Handwerkskammer.
IHK-Tipp: Sparen Sie wertvolle Zeit und nutzen Sie unseren Erstberatungsservice.
Im Verfahren der Berufsanerkennung wird geprüft, inwiefern eine Berufsqualifikation, die im Ausland erworben wurde, einem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss entspricht, dem sogenannten “Referenzberuf”. Die zuständige Stelle in Deutschland (für IHK-Berufe die IHK FOSA) führt die Überprüfung durch. Diese Prüfung heißt “Gleichwertigkeitsfeststellung”.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten, ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle oder non-formelle Qualifikationen, insbesondere ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene Berufsqualifikationen, verfügen. Zertifikate des jeweiligen Herkunftslandes allein reichen für eine Antragstellung nicht aus.
Die Industrie- und Handelskammer ist nur für die Ausbildungsberufe und Weiterbildungsberufe aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zuständig. Sie haben ein Studium abgeschlossen oder im Ausland einen Handwerksberuf erlernt?
Welche Stelle ist für mich zuständig bei Studium?
Sie haben im Ausland ein Studium absolviert und möchten es anerkennen bzw. bewerten lassen? Das Informationsportal Anabin ermöglicht es Ihnen, den Studienabschluss einzuordnen und weitere Informationen bezüglich der Gleichwertigkeit zu erhalten. Für eine Bewertung Ihres Hochschulabschlusses wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel: 0228 501-664
E-Mail: zabservice@kmk.org
Welche Stelle ist für mich zuständig bei Handwerksberufen?
Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss im Bereich des Handwerks erlangt? Die Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung für die Berufe des Handwerks wird von den Handwerkskammern (HWK) vorgenommen.
In Thüringen sind das Ihre Ansprechpartner:
Handwerkskammer (HWK) Südthüringen
Rosa-Luxemburg-Straße 7-9 | 98527 Suhl | Telefon: 03681 370-0
Fax: 03681 370-290 | info@hwk-suedthueringen.de
Handwerkskammer (HWK) Erfurt
Fischmarkt 13 | 99084 Erfurt | Telefon: 0361 6707-0
Fax: 0361 6707-200 | info@hwk-erfurt.de
Handwerkskammer (HWK) für Ostthüringen
Handwerkstraße 5 | 07545 Gera | Telefon: 0365 8225-0
Fax 0365 8225-199 | info@hwk-gera.de
- Orientierung: Sie wissen, welchem deutschen Beruf die ausländische Berufsqualifikation entspricht.
- Transparenz über Qualifikationen und Erfahrung: Sie wissen, welche Fähigkeiten und Kenntnisse der Bewerber hat. Auch werden alle Zertifikate und Arbeitszeugnisse auf Echtheit überprüft.
- Rechtssicherheit: Für regelemtierte Berufe – etwa medizinische Berufe, Rechts- und Erziehungsberufe – ist die Berufsanerkennung Pflicht. Aber auch für nicht-reglementierte Berufe kann eine Anerkennung wichtig sein, z. B. im Elektrobereich. Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem deutschen Referenzberuf.
- Basis für gezielte Weiterentwicklung: Sie können besser einschätzen, in welchen Bereichen die Fachkraft ggf. noch Qualifizierungsbedarf hat.
- Stärkere Bindung von Mitarbeitern: Wenn Sie die Anerkennung – etwa im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft oder mit einer Qualifizierungsmaßnahme – unterstützen, können Sie bestenfalls die ausländische Fachkraft langfristig halten.
- Vorteil im Wettbewerb: Die formale Anerkennung kann als Qualitätsmerkmal gegenüber Ihren Kunden dienen. In bestimmten Branchen kann sie auch Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Aufträge sein.
- Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in den Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ist.
- Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche.
- Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem deutschen Referenzberuf.
- Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.
Drei Ausgänge sind möglich:
- Volle Gleichwertigkeit – Die ausländische Qualifikation und der deutsche Referenzberuf stimmen im Wesentlichen überein. Die Beschäftigung als anerkannte Fachkraft ist möglich.
- Teilweise Gleichwertigkeit – Bestimmte Kenntnisse oder Fertigkeiten zum deutschen Referenzberuf fehlen. Durch eine Anpassungsqualifizierung (im Unternehmen und/oder einer Bildungseinrichtung) ist es möglich, die Unterschiede auszugleichen. Wir beraten Sie gerne hierzu und erstellen mit Ihnen einen Qualifizierungsplan. Im nächsten Schritt wird der Antrag erneut gestellt. Nach der Bescheinigung der vollen Gleichwertigkeit ist die Beschäftigung der anerkannten Fachkraft möglich.
- Keine Gleichwertigkeit – Eine Berufsanerkennung ist nicht möglich. Die Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss können nicht ausgeglichen werden.
Die IHK FOSA ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse aus dem Bereich der IHK-Abschlüsse. Die Einreichung eines Antrages muss immer über die IHK FOSA in Nürnberg erfolgen! Sie nimmt die Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren. Hier vergleicht sie anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (bspw. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.
Wo finde ich die Antragsunterlagen?
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der IHK FOSA. In unserem Downloadbereich steht Ihnen das Antragsformular ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung") zur Verfügung.
Der Antrag (Format: nur PDF) ist zu richten per E-Mail an info@ihk-fosa.de oder per Post an:
IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
Unsere Mitarbeiter prüfen die vorgelegten Dokumente, benennen den deutschen Referenzberuf, führen Verweisberatungen zur Antragstellung durch oder vermitteln aufgrund des erworbenen Berufsabschlusses an die zuständige Beratungsstelle. Unserer Erstberatung umfasst:
- Informationen zur Antragsberechtigung und der zuständigen Anerkennungsstelle
- Informationen zu Verfahrensablauf, Kosten und Dauer und den einzureichenden Unterlagen
- Hilfe bei der Ersteinschätzung des deutschen Referenzberufes
- Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars
- Abschluss-Check der Antragsunterlagen → Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine formale Prüfung. Die IHK FOSA kann ggf. von Ihnen weitere Dokumente anfordern.
Sie sind an einer Erstberatung interessiert?
- Abschlusszeugnis Berufsabschluss / Final Certificate/Diploma – Vocational Qualification
- Übersetzung Abschlusszeugnis Berufsabschluss / German Translation of Final Certificate/Diploma– Vocational Qualification
- detaillierter Lebenslauf / comprehensive Curriculum Vitae (CV)
- ggf. Arbeitszeugnisse / Employment Reference (if appl.)
- ggf. erworbene Zusatzqualifikationen / additional Qualifications (if appl.)
Alle Unterlagen sind inkl. einer deutschen Übersetzung vorzulegen. / All documents must be submitted with a German translation.
Der Antrag wird zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten als lose Blattsammlung eingereicht – auf eine Heftung sollte zwingend verzichtet werden. Weiterhin sind keine Originale (außer Antragsformulare) unaufgefordert einzureichen. Sind Originale erforderlich, so werden die Antragstellenden hierbei immer aufgefordert.
Mit Ausnahme von Dokumenten in englischer Sprache, müssen alle fremdsprachigen Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden. Übersetzungen werden nur von Übersetzern akzeptiert, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Auf der Seite www.justiz-dolmetscher.de finden Sie eine Übersicht deutscher Übersetzer.
Wenn Sie eine Erstberatung wünschen, bitten wir Sie, das nachfolgende Formular auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen zur Vorab-Prüfung hochzuladen. Bitte beachten Sie: Alle Unterlagen sind inkl. einer deutschen Übersetzung vorzulegen.
Nach Eingang prüfen wir Ihren Antrag zeitnah und setzten uns mit Ihnen zur Terminabsprache in Verbindung.
+49 3681362-668, -136
Hilfreiche Links
- Make it in Germany
- Anerkennung in Deutschland – Fachkräfte Hier erfährt man, wie und wo man einen Abschluss anerkennen lassen kann.
- Anabin-Datenbank Allgemeine Informationen über die Schul- und Hochschulbildung in verschiedenen Ländern
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- BQ-Portal Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
- Mehrsprachiges Fachwörterbuch(Deutsch, Englisch, Arabisch, Persisch, Kurdisch-Türkisch) für das berufliche Anerkennungsverfahren
- Finanzielle Hilfe bei der beruflichen Anerkennung Die Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter können die berufliche Anerkennung finanziell fördern.
- Wenn man weder von der Agentur für Arbeit noch vom Jobcenter finanzielle Hilfe erhält, kann man einen Anerkennungszuschuss (finanzielle Hilfe) beantragen.