Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 1. April 2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d. h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden.

Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht. 

In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.

Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o. g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 bis 600 Euro. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann.

Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf ca. 350,00 bis 450,00 Euro belaufen werden.

Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 Berufsqualifizierungsgesetz (BQFG) die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen - ggf. müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Anhand der vorliegenden Unterlagen vergleicht die IHK FOSA, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlende Qualifikationen aufgelistet werden.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübte Berufstätigkeiten in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in beglaubigter Kopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung / Berufspraxis (z. B. Arbeitsbücher, Zeugnisse),
    i. d. R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweis der Erwerbsabsicht (z. B. Kopie des Einreisevisums, Schriftverkehrs mit potentiellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept).

Gilt NICHT für Staatsangehörige der EU / EWR /  Schweiz oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland / EU / EWR / Schweiz, sofern keine besonderen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen

Ab dem 1. Dezember 2012 muss das Verfahren nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Derzeit ist allerdings noch mit einer längeren Berabeitungszeit zu rechnen, bis sich alle Abläufe innerhalb des Verfahrens eingespielt haben.

Wer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat viele Vorteile:

  1. Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in den Händen, das bescheinigt wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt
  2. Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche
  3. Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses
  4. Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.

Für eine individuelle Erstberatung steht Ihnen die IHK Südthüringen zur Verfügung. Ihr Berater vor Ort, geht mit Ihnen sämtliche Unterlagen durch und hilft bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.

Den Vergleich selbst übernimmt die IHK FOSA.

IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg

Tel 0911 81506-0
Fax 911 81506-100

info@ihk-fosa.de
www.ihk-fosa.de

Wer die An­er­ken­nung oder ei­ne Zeug­nis­be­wer­tung be­an­tra­gen will und ein ge­rin­ges Ein­kom­men hat, kann fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung durch den An­er­ken­nungs­zu­schuss er­hal­ten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit der Fördermaßnahme den Zugang in ein Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf verbessern.

Anerkennungsinteressierte – insbesondere Beschäftigte mit niedrigem Einkommen – werden bei der Finanzierung der Kosten des Anerkennungsverfahrens unterstützt.

Ausführliche Informationen finden Sie im (nebenstehenden) Flyer und beim Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

 

Weitere Informationen
bei der zentralen Förderstelle:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Support unter Telefon: 0371/ 5333553
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de
Informationen auch unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

Antje Hoffmann
Referentin für Unternehmensförderung & Fachkräftesicherung

Telefon +49 3681 362-668

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