Entlastungsprämie im Bundestag beschlossen
Entgegen den weiter anhaltenden Warnungen der deutschen Wirtschaft hat der Bundestag am 24. April 2026 die Entlastungsprämie beschlossen. Bis 30. Juni 2027 sollen, nach AUffassung der Bundesregierung, Arbeitgeber ihren Beschäftigten, zusätzlich zum regulären Arbeitslohn, einen Betrag von bis zu 1.000 Euro auszahlen. Die Entlastungsprämie ist steuer- und abgabenfrei. Unternehmen, die sich für die Auszahlung der Prämie entscheiden, können diese als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 8. Mai vorgesehen.
Die Entlastungsprämie ist der 2022 eingeführten Inflationsausgleichsprämie nachempfunden. Die damalige Prämie fand die Unterstützung zumindest einiger Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft. Die aktuelle Prämie wurde rundheraus abgelehnt. Das Verfahren ist bemerkenswert: Die Politik beschließt eine Prämie für die Beschäftigten, welche die Arbeitgeber finanzieren sollen. Eine solche Regelung erzeugt zwangsläufig Erwartungen in den Belegschaften, die viele Betriebe in wirtschaftlich schwieriger Lage nicht erfüllen können. Dadurch entstehen zusätzlicher Druck und Spannungen im Betriebsklima, wenn Unternehmen sich solche Zahlungen nicht leisten können.
Freiwillige gewährte Leistungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 1.000 Euro, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (Bonuszahlungen), werden nach § 3 Nr. 11d EStG-E bis zum 30. Juni 2027 bis zum Betrag von 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden. Die Prämie weist folgende Eigenschaften auf:
- Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt,
- zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise,
- im Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 30.06.2027,
- eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld erfolgt nicht,
- eine sukzessive Auszahlung in mehreren Teilstücken ist möglich und
- bei mehreren Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern können Steuerpflichtige die Bonusleistungen auch mehrfach steuer- und sozialversicherungsfrei beziehen.
Dessen ungeachtet sind Gestaltungen möglich. Eine Einmalzahlung könnte an die Stelle einer Lohnerhöhung treten. Auf diese Weise könnte ein Anstieg der Lohn- und Lohnzusatzkosten gebremst werden.
Erste Informationen der Bundesregierung finden sich hier.
+49 3681 362-406