Teilnahmebedingungen für die Unterrichtungen nach § 34a und § 33c GewO sowie Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach §§ 4 und 7 ff ThürSpielhallenVO

1. Geltungsbereich
Die Teilnahmebedingungen gelten für die Unterrichtungen nach § 34a GewO und § 33c GewO sowie für die Unterrichtung und schriftliche Sachkundeprüfung gemäß §§ 4 ff ThürSpielhallenVO, die von der IHK Südthüringen organisiert und durchgeführt werden.

2. Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter Begrenzung durch die maximale Teilnehmerzahl berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Der Vertrag für kostenpflichtige Veranstaltungen (Unterrichtung/Sachkundeprüfung) kommt erst mit einer ausdrücklichen Terminbestätigung durch die IHK Südthüringen zustande. Hiermit entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr.

3. Leistungspflichten
Die IHK Südthüringen verpflichtet sich, angemessene personelle, räumliche und zeitliche Bedingungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Veranstaltung zu schaffen. Diese Verpflichtung beinhaltet weder einen Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Dozenten, noch auf einen bestimmten Durchführungsort oder -zeitraum. Der Teilnehmer hat die für den jeweiligen Durchführungsort gültige Hausordnung sowie Schutz- und Hygienevorschriften zu beachten (siehe Aushang vor Ort).

4. Haftung
Eine Haftung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen aus Schadensereignissen im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung ist ausgeschlossen; es sei denn Erfüllungsgehilfen der IHK Südthüringen fällt ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last.

5. Zahlungsbedingungen
Der Gebührenanspruch der IHK Südthüringen gegenüber dem Teilnehmer, bzw. dem sich zur Zahlung der Gebühr verpflichteten Dritten, besteht unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Förderungsträger etc.). Die Gebühr für die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren bzw. schriftlicher Sachkundeprüfung wird mit der Einladung durch die IHK Südthüringen durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Gleichzeitig mit der Einladung wird der Gebührenbescheid verschickt. Die Gebühr ist mit Zugang des Gebührenbescheides fällig und ist vor Veranstaltungsstart zu zahlen. Sofern zum Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung kein Zahlungseingang der Gebühr zu verzeichnen ist, bzw. keine Zahlung am Veranstaltungsort erfolgt, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Im Einzelfall ist unter Berücksichtigung aller Umstände eine abweichende Verfahrensweise möglich.

6. Rücktritt
6.a. Rücktritt durch Teilnehmer

Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen, die Textform ist ausreichend (E-Mail, Fax oder Brief). Eine telefonische Rücktrittserklärung genügt den Formerfordernissen nicht. Für Verbraucher gelten gesetzliche Bestimmungen zum Rücktritt. Bei einem Rücktritt nach Einladung, aber vor dem ersten Unterrichtungstag (Beginn der Veranstaltung), sind 50 % der Gebühr zu zahlen. Maßgeblich ist der Posteingang bei der IHK. Erfolgt keine Rücktrittserklärung ist die volle Gebühr zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht kostenfrei möglich. Für den Rücktritt der Sachkundeprüfung gelten dieselben Bedingungen.

6.b Rücktritt bei Unterrichtungen nach § 34a GewO
Die IHK Südthüringen behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat (z.B. Krankheit des Dozenten oder nicht ausreichende Beteiligung), abzusagen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt unverzüglich an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Eine bereits bezahlte Gebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

7. Vorzeitiges Beenden
Die IHK Südthüringen kann dem Teilnehmer aus wichtigen Gründen, wie z. B. Zahlungsverzug, Verletzungen des IHK-Copyrights, vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Ausbildungsobjekten oder nachhaltige Störungen der Veranstaltungen, den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der IHK Südthüringen werden hierdurch nicht berührt. Es erfolgt keine Rückerstattung der Unterrichtungsgebühr, wenn der Unterrichtungsnachweis nicht erteilt werden kann (zum Beispiel wegen Nichtbestehen der Tests/ Verständnisfragen, Fehlzeiten, mangelnder Sprachkompetenz).


Im Falle der Unterrichtung nach § 34a GewO sind 40 Unterrichtsstunden umfasst, diese können vorzeitig durch die IHK Südthüringen beendet werden, wenn der Unterrichtungsteilnehmer nicht über "die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens" (§ 6 Abs. 1 BewachV) verfügt und/oder das Bestehen der Tests/Verständnisfragen zu jedem Sachgebiet nicht erreicht wurde. Täuschungshandlungen führen ebenfalls zum Nichtbestehen eines Sachgebietes und damit zum vorzeitigen Beenden.
Zu dieser Verfahrensweise erhalten die Unterrichtungsteilnehmer schriftliche Informationen anhand eines „Belehrungsbogens für Teilnehmer am Unterrichtungsverfahren §34a GewO inkl. Information zu schriftlichen Verständnisfragen“. Dieser Belehrungsbogen wird mit der Terminbestätigung versandt und zusätzlich dazu zum Lehrgangsbeginn an jeden Teilnehmer ausgegeben.

8.Copyright
Sämtliche Unterlagen der Unterrichtung dürfen nur mit Einverständnis der IHK Südthüringen vervielfältigt werden. Die Mitnahme, das Abfotografieren oder Kopieren der Testfragen, sowie der Prüfungsfragen der nach ThürSpielhallenVO ist verboten.

9. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer von Lehrveranstaltungen werden ausschließlich zur Veranstaltungsabwicklung durch die IHK Südthüringen verarbeitet. Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b DS-GVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn die IHK Südthüringen dazu rechtlich verpflichtet ist. Wird ein Teilnehmer von einem Dritten (z.B. Arbeitgeber) für eine Veranstaltung angemeldet, teilt die IHK Südthüringen auf dessen Anfrage hin mit, ob der Angemeldete an der Veranstaltung teilgenommen und eine Bescheinigung erhalten hat. Der Teilnehmer willigt ein, dass bei der Finanzierung der Lehrveranstaltung (ganz oder teilweise) durch den Arbeitgeber diesen auf Nachfrage Auskunft über die tatsächliche Teilnahme gewährt werden kann. Darüber hinaus können Name und Firma der Teilnehmer allen Veranstaltungsteilnehmern in einer Teilnehmerliste zugänglich gemacht werden. Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei Vorliegen einer Einwilligung kann eine Datenverarbeitung zu Zwecken der Werbung für Seminar- und Veranstaltungsangebote bzw. Weiterbildungen erfolgen.

Eine Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an info@suhl.ihk.de bzw. IHK Südthüringen, Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl. Weitere Informationspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) sind unter www.suhl.ihk.de Rubrik Datenschutz einsehbar.

10. Medienwirksame Begleitung
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung, Bestätigung durch Akzeptieren der Teilnahmebedingungen, erklärt der Teilnehmer sein ausdrückliches Einverständnis, dass ggf. Fotos und/oder Filmaufnahmen seiner Person sowie sein Name und ggf. seine Firma für Zwecke der Berichterstattung in der Presse und in den von der IHK eingesetzten Medien veröffentlicht werden können. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.

11. Sonstige Vereinbarungen
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Parteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.

12. Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesen Teilnahmebedingungen gelten für alle Geschlechter.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlungen an die IHK Südthüringen ist deren Sitz in 98527 Suhl. Gerichtsstand für Klagen der IHK Südthüringen gegenverpflichtete Personen aus der Lehrgangsvereinbarung ist Suhl, wenn die verpflichtete Person Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.