Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ)
Auf der Homepage des Weiterbildungs-Informations-Systems finden Sie alle Fortbildungsmöglichkeiten sowie die dazugehörigen Lehrgangsanbieter. Eine Übersicht der von der IHK Südthüringen angebotenen Prüfungen finden Sie unter "Fortbildungsprüfungen von A-Z". Dazu beraten wir selbstverständlich gern.
Sofern Sie sich für eine dieser Prüfung entscheiden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Überprüfung der Zulassungssituation bei der IHK
- gegebenenfalls Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang beim entsprechenden Träger
- Anmeldung zur Prüfung bei der IHK
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Verordnung über den jeweiligen Fortbildungsberuf beziehungsweise den besonderen Rechtsvorschriften. Üblicherweise sind eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium sowie einige Jahre Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich Voraussetzung für die Zulassung.
Ausnahme: Bei der AEVO-Prüfung entfallen die Zulassungsvoraussetzungen.
In der Regel beantragen Sie die Zulassung bei der IHK,
- in deren Bezirk Sie wohnen,
- in deren Bezirk Sie arbeiten oder
- in deren Bezirk der Lehrgang Ihres Bildungsträgers durchgeführt wird.
Hier gelangen Sie zum IHK-Finder.
Wenn Sie von einer IHK zugelassen worden sind, sollten Sie das gesamte Prüfungsverfahren dort durchlaufen. Wir empfehlen daher die Wohnort-IHK auszuwählen, da bei gegebenenfalls abzulegenden Wiederholungsprüfungen die Anreise zum Prüfungsort am kürzesten ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich mit der Zulassung auf die von der IHK angebotenen Prüfungstermine festlegen.
Gerne können Sie sich trotzdem an die IHK wenden, in deren Bezirk Sie wohnen, arbeiten oder in dem der Lehrgang durchgeführt wird. Wir helfen Ihnen dabei, eine andere IHK zu finden, die die Prüfung anbietet. Stimmt die andere IHK der Prüfungsabnahme zu, erhalten Sie – sofern von der anderen IHK gewünscht – von Ihrer IHK eine entsprechende Bestätigung. Die prüfende IHK ist auch für die Zulassung zuständig.
Nachdem Sie geklärt haben, welche IHK für Sie zuständig ist, beantragen Sie bitte dort Ihre Zulassung. Die Zulassung bei der IHK Südthüringen beantragen Sie bitte unter “Zulassung Fortbildungsprüfung” (blauer Button auf der rechten Seite).
Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten an und laden bitte die für die Zulassung notwendigen Unterlagen und Nachweise hoch:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung oder eines Hochschulabschlusses (Zeugnis)
- Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
- Bestätigung über den erbrachten Lernumfang (Formular)
- gegebenenfalls Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Ausbilder-Eignungsprüfung)
Wichtig: IHK-Fortbildungsprüfungen sind personenbezogene Prüfungen, sodass eine Zulassungsanfrage und Anmeldung ausschließlich durch die Privatperson zu erfolgen hat.
Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Zulassung per Mail, gegebenenfalls mit Auflagen. Sollten Unterlagen fehlten oder eine Zulassung nicht möglich sein, informieren wir Sie ebenfalls per Mail.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung keine Prüfungsanmeldung darstellt und eine fristgerechte Prüfungsanmeldung zu gegebenem Zeitpunkt unbedingt erforderlich ist.
Eine Arbeitgeberbescheinigung ist ein Nachweis, der exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer) sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist.
Arbeitgeberbescheinigungen oder Arbeitszeugnisse müssen einen deutlichen Bezug zur angestrebten Fortbildungsprüfung aufweisen. Reine Beschäftigungsnachweise (von...bis...als...beschäftigt) genügen in den meisten Fällen nicht für eine abschließende Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen. Auch eine Bescheinigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) die lediglich nachweist, dass Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ist nicht ausreichend, da wir so nicht prüfen können, ob Ihre Berufspraxis den Zulassungsvoraussetzungen entspricht (Einschlägigkeit der Berufspraxis).
Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise mit einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung über Art, Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen.
Bei der IHK Südthüringen kostet die Bearbeitung der Zulassung 23,00 €.
Zu Ihrer Fachwirt-/Fachkaufmann-/Industriemeister- sowie Betriebswirt-Prüfung melden Sie sich bitte spätestens drei Monate vor Prüfungsbeginn an. Bei der AEVO-Prüfung gilt eine Anmeldefrist von fünf Wochen vor Prüfungsbeginn. Die konkreten Anmeldeschlüsse finden Sie auf den jeweiligen Prüfungsseiten "Prüfungstermine Weiterbildungsprüfungen IHK Südthüringen Suhl"
Die Prüfungsgebühren sind unterschiedlich. Genaue Angaben zu Höhe finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite "Fortbildungsprüfungen von A-Z" sowie in unserem Gebührentarif. Den Gebührenbescheid erhalten Sie in der Regel spätestens mit der Einladung zur Prüfung.
In der Regel ist es formal nicht erforderlich, vor der Prüfung einen Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Die meisten Prüfungsteilnehmer bereiten sich aber mit solcher Unterstützung vor. Im Kammerbezirk Südthüringen sowie bundesweit agieren diverse Lehrgangsanbieter und bereiten mit unterschiedlichen Konzepten (Vollzeit, berufsbegleitend oder über E-Learning) auf die Prüfung bei der IHK vor.
Auch die IHK Südthüringen bietet Vorbereitungslehrgänge an: Nachfragen zu den IHK-Lehrgängen beantwortet das Team Weiterbildung gerne. Informationen zu den IHK-Weiterbildungsangeboten mit Konzeptbeschreibung, Terminangaben und Kosten erhalten Sie unter: Seminare, Workshops und Lehrgänge.
Auch andere Weiterbildungsveranstalter bieten Vorbereitungslehrgänge auf IHK-Prüfungen an: Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Lehrgangsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über den Shop der die DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben.
Die folgenden Informationen geben Hinweise unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen einer IHK-Fortbildungsprüfung nach § 56 Abs. 2 BBiG möglich ist.
1. Antrag
Eine Befreiung ist nur auf Antrag möglich. Hierzu ist das untenstehende Formular vollständig auszufüllen und zusammen mit den notwendigen Nachweisen über die Befreiungsgründe bei der IHK einzureichen. Dabei ist anzugeben, aufgrund welcher Prüfungsleistungen einer bereits erfolgreich abgelegten Prüfung von Prüfungsbestandteilen der angestrebten Prüfung befreit werden soll. Der Befreiungsantrag ist spätestens mit der Anmeldung zur Fortbildungsprüfung einzureichen. Falls die angestrebte Prüfung wiederholt werden muss, ist der Antrag bei jedem Prüfungsversuch erneut zu stellen.
2. Einzelne Prüfungsbestandteile
Befreit werden kann nur von einzelnen, rechtlich selbständigen Prüfungsbestandteilen der jeweiligen Fortbildungsprüfung (Prüfungsteile, Prüfungsbereiche, Prüfungsfächer oder Handlungsfächer). Eine Befreiung von sämtlichen Prüfungsbestandteilen ist nicht möglich.
3. Vergleichbarkeit der Prüfungsbestandteile
Zwischen den Prüfungsbestandteilen aufgrund dessen befreit und von dem befreit werden soll muss eine Gleichwertigkeit bestehen. Diese ist anzunehmen, wenn die Leistung nach Inhalt und Umfang des prüfungsrelevanten Stoffes sowie nach Art und Dauer der Prüfung übereinstimmen. Eine Vergleichbarkeit ist bei einem unterschiedlichen DQR-Niveau ausgeschlossen.
4. Öffentlich oder staatlich anerkannte Prüfung
Die dem Befreiungsantrag zugrundeliegende Prüfung muss zudem vor einer öffentlich oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt worden sein. Der Abschluss eines privaten Bildungsträgers ohne staatliche Anerkennung genügt nicht. Eine Befreiung von Bestandteilen ausländischer Prüfungen ist ebenfalls nicht möglich.
5. Zehn-Jahres Frist
Die Befreiung ist nur möglich, wenn der Antrag innerhalb von zehn Jahren zwischen Bekantgabe der bestandenen Prüfung und der Anmeldung zur angestrebten Prüfung gestellt wird. Bei Prüfungswiederholung oder Rücktritt verfällt der Befeiungsanspruch, falls die Anmeldung zum neuen Prüfungstermin nicht innerhalb der Fünf-Jahres-Frist möglich ist. Zudem ist in diesen Fällen eine Anmeldung immer nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.
Ist der Befreiungsantrag statthaft, wird bei einer erfolgreichen Prüfung der befreite Prüfungsbestandteil auf dem Prüfungszeugnis kenntlich gemacht. Eine Übernahme von Prüfungsleistungen (Noten) erfolgt nicht.
Antrag auf Befreiung von Prüfungsleistungen
Befreiung vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung
Absolventen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung in einigen IHK-Fortbildungsberufen können von der Ablegung der schriftlichen Prüfung (nicht aber der praktischen Prüfung) befreit werden. Ob die Möglichkeit der Befreiung vom schriftlichen Teil besteht, erfragen Sie bitte beim zuständigen Ansprechpartner.
Solange Sie nicht zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet sind, müssen Sie sich nicht abmelden und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Sind Sie bereits zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet, gilt:
Sie können vor Beginn der Prüfung (bei schriftlicher Prüfung vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch eine schriftliche Mitteilung, per Mail oder über das Fortbildungs-Infocenter (FobI), zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung, gilt als entschuldigtes Fehlen nur die Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (vom Arzt) oder einer amtlichen Bescheinigung (z.B. der Polizei bei Unfall). Nehmen Sie unentschuldigt an der Prüfung nicht teil, so wird die Prüfung mit "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet.
Sofern Sie vor Beginn der Prüfung zurücktreten, ermäßigt sich die Gebühr auf 50 Prozent der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben.
Eine Abmeldung während der Prüfung ist in der Regel nicht möglich. Sofern gesundheitliche Gründe vorliegen, die während der Prüfung auftreten und Sie an der Prüfung verhindern, senden Sie uns im Nachgang eine E-Mail mit einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, ausgestellt durch Ihren Arzt.
Sollte der Prüfungsausschuss die Prüfungsunfähigkeit als prüfungsrelevant ansehen, können Sie, sofern die Prüfungsordnung Ihres Abschlusses dies vorsieht, Ihre Prüfung im nächsten Prüfungsverfahren fortsetzten.
Warum gib es eine Hilfsmittelliste zur schriftlichen Prüfung und warum muss diese eingehalten werden?
Die Hilfsmittelliste regelt, was jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird eine Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmer. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, hat dies in der Regel ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste “Gesetzestexte” zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Bitte beachten Sie: die Formulierung “insbesondere” bedeutet, dass diese Liste nicht abschließend ist, Sie dürfen also auch weitere Gesetzestexte verwenden.
Was ist unter Gesetzestexten “in unkommentierter Fassung” zu verstehen?
“Unkommentiert” heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen beziehungsweise wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
- Klebezettel oder Griffregister an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (zum Beispiel “§ 433 Kaufvertrag”) oder Gesetzestiteln (zum Beispiel “HGB”)
- farbliche Markierungen mit Textmarkern
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (zum Beispiel “§ 119 BGB”)
Was darf ich nicht in einen Gesetzestext hineinschreiben oder diesem hinzufügen?
- von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche Ergänzungen
- eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
- systematische Paragraphenverkettungen
Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand als angegeben gelöst werden.
Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite unter "Förderung". Die meisten Prüfungsteilnehmer lassen sich über das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) fördern. Sowohl strukturierte Maßnahmen in denen eine ergänzende AEVO-Vorbereitung, als auch eine zweite Maßnahme, sind förderfähig.
Allgemeine Informationen, gegebenenfalls auch zur Förderung einer Vollzeitvariante mit der Möglichkeit zum Erhalt von zusätzlichen finanziellen Mitteln zum Lebensunterhalt, sowie die einzelnen Vorgaben und Formblätter erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.aufstiegs-bafoeg.de. In Thüringen erfolgt die Antragstellung beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar. Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie auf deren Homepage.
Zum Erstantrag mit Bezug auf die unten genannte Beispielrechnung benötigen Sie folgende Formblätter:
- Formblatt A - durch die antragsstellende Person auszufüllen
- Formblatt B - durch den Bildungsträger zu bestätigen
- Formblatt Z - durch die prüfende IHK zu bestätigen
Zur Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme wird im Laufe der Förderung zudem Formblatt F - durch den Bildungsträger zu bestätigen - benötigt.
Mit dem Meisterbonus prämiert das Land Thüringen erfolgreich bestandene Prüfungen zum Industrie- oder Fachmeister oder eines entsprechenden Fortbildungsabschlusses nach dem Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) 6 und 7 bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) – dazu zählen bspw. auch Fach- und Betriebswirte. Damit soll Arbeitnehmern ein Anreiz gegeben werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Der Meisterbonus gilt für IHK-Fortbildungsabschlüsse, die ab dem 1. Januar 2023 erworben wurden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
+49 3681 362-172