Fortbildungsprüfungen von A - Z
Hier nicht aufgeführte Prüfungen werden von der IHK Südthüringen nicht angeboten.
Bitte informieren Sie sich mit Hilfe des Weiterbildungsinformationssystems der IHK'n (wis.de) über die Angebote zu den hier nicht aufgeführten Prüfungen der Höheren Berufsbildung.
Prüfungstermine:
Schriftlicher Teil: jeden ersten Dienstag im Monat (s. Terminliste)
Praktischer Teil: zeitnah zum schriftlichen Termin (Festlegung erfolgt kurzfristig durch die IHK Südthüringen)
Bei nicht ausreichender Beteiligung hat die IHK Südthüringen das Recht, Prüfungen abzusagen.
Prüfungsgebühr: 229,00 €
Anmeldeschluss: mind. 5 Wochen vor dem jeweilige Prüfungstermin
Befreiung vom schriftlichen Teil:
Absolventen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung in einigen IHK-Fortbildungsberufen können von der Ablegung der schriftlichen Prüfung (nicht aber der praktischen Prüfung) befreit werden. Ob die Möglichkeit der Befreiung vom schriftlichen Teil besteht, erfragen Sie bitte beim zuständigen Ansprechpartner.
Hinweis zum praktischen Teil:
In Vorbereitung auf den praktischen Teil ist ein Ausbildungskonzept zu erarbeiten. Dieses ist spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung als pdf-Datei per Mail an die Adresse aevo@suhl.ihk.de zu senden. Bitte fügen Sie dem Ausbildungskonzept unser Deckblatt bei!
Formulare:
Verordnung über die Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Strukturierung der Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Informationen zum Prüfungsablauf AEVO
Hilfsmittelliste Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Deckblatt für das Ausbildungskonzept
Termine schriftlicher Teil Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Termine praktischer Teil Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite für die AEVO-Prüfung der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Qualifikation zum Geprüften Baumaschinenmeister umfasst:
- den wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil
- den baumaschinentechnischen Teil
- den berufs- und arbeitspädagogischen Teil.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum geprüften Baumaschinenmeister vom 23.01.1985)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anderen anerkannten gewerblichtechnischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis...muß in Tätigkeiten auf Baustellen oder in Reparaturwerkstätten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Baumaschinenmeister dienlich sind.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 195,00 €.
Prüfungstermine erfahren Sie beim zuständigen Ansprechpartner unter 03681 362-172 oder szelinsky@suhl.ihk.de
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Die Prüfung zum/-r Bilanzbuchhalter/-inbesteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung wird an einem extra Tag durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
Aufgabenstellung 1: Schwerpunkt „Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen“
Aufgabenstellung 2: Schwerpunkt „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“
Aufgabenstellung 3: Schwerpunkt „Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen“
Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Die mündliche Prüfung (max 45 Minuten) besteht aus einer Präsentation (max. 15 Minuten) und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch (max. 30 Minuten).
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen.
Das Thema ist mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung am Tag der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Das Formular zur Themeneinreichung erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 18.12.2020)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren, | |
2. einen der folgenden Abschlüsse: | |
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, | |
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder | |
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder | |
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. |
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 429,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Verordnung über die Prüfung zum Bilanzbuchhalter/-in
Informationen zur Prüfung im Beruf Gepr. Bilanzbuchhalter/-in
Hilfsmittelliste Bilanzbuchhalter/-in
Die Prüfung im Fortbildungsberuf Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
- Führen und Entwickeln von Personal,
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Fachwirt im Sozial-und Gesundheitswesen vom 21.07.2011)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis...muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 423,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Verordnung über die Prüfung Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Strukturierung der Prüfung Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Prüfung im Fortbildungsberuf Handelsfachwirt/-in gliedert sich in zwei schriftliche Teilprüfungen sowie eine mündliche Prüfung, bestehend aus Präsentation und Fachgespräch. Die schrifltiche Prüfung umfasst folgende Handlungsbereiche:
Teilprüfung 1
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Teilprüfung 2
- Handelsmarketing,
- Beschaffung und Logistik
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf
- Außenhandel,
(Aus den Handlungsbereichen 3 bis 6 muss nur ein Bereich nach freier Wahl abgelegt werden.)
Die beiden schriftlich durchzuführenden Teilprüfungen werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei die jeweiligen Handlungsbereiche thematisiert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung zur Prüfung zum Handelsfachwirt vom 13.05.2014)
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung...ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis...muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Die Prüfungsgebühr beträgt 423,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/ zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik umfasst:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Industriemeister Elektrotechnik)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis...soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 346,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Verordnung über die Prüfung Industriemeister Elektrotechnik
Strukturierung Prüfung Basisqualifikationen Industriemeister
Strukturierung Prüfung handlungsspezifische Qualifikationen Industriemeister Elektrotechnik
Hilfsmittelliste Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik
Termine Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik
Termine Industriemeister Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Prüfungen im Fortbildungsberuf Industriemeister/-in Glas finden nicht regelmäßig statt. Bitte informieren Sie sich bei dem zuständigen Ansprechpartner über den nächsten Prüfungstermin.
Ansprechpartner: Ulrike Szelinsky
Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Glas umfasst:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Industriemeister Glas vom 18.09.2013)
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Glasberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 346,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Die Qualifikation zum „Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und zur„Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ umfasst:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Zulassungskriterien:
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 346,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Strukturierung Industriemeister Kunststoff und Kautschuk
Hilfsmittelliste Industriemeister Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Termine Industriemeister Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Verordnung über die Prüfung zum Industriemeister Kunststoff + Kautschuk
Termine Industriemeister Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik umfasst:
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
3. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Industriemeister Mechatronik)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis...soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 346,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Verordnung über die Prüfung zum Industriemeister Mechatronik
Strukturierung Prüfung Basisqualifiaktion Industriemeister
Strukturierung Prüfung handlungsorientierte Qualifikation Industriemeister Mechatronik
Hilfsmittelliste Industriemeister Fachrichtung Mechatronik
Termine Industriemeister Mechatronik
Termine Industriemeister Fachrichtungsübergreifende Basisqualifiaktion
Die Qualifikation zum Industriemeister umfaßt:
- berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
- handlungsspezifische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Industrimeister Metall vom 12.12.1997)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis...soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 346,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Formulare:
Verordnung über die Prüfung zum Industriemeister Metall
Strukturierung Prüfung Basisqualifikation Industriemeister
Strukturierung der Prüfung handlungsspezifische Qualifikation Industriemeister Metall
Hilfsmittelliste Industriemeister Fachrichtung Metall
Termine Industriemeister Fachrichtung Metall
Termine Industriemeister Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Industriemeister/-in Metall der DIHK-Bildungs-GmbH
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Gliederung der Prüfung
1. Schriftliche Handlungsbereiche
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
2. Situationsbezogendes Fachgespräch mit Präsentation
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 318,00 € (ohne AEVO-Teil).
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Downloads:
Strukturierung der Prüfung Personalfachkaufmann/-frau
Die Polierprüfung gliedert sich in
- einen wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil,
- einen bautechnischen Teil,
- einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum geprüften Polier vom 06.09.2012)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder
- eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 276,00 €.
Bezüglich der Prüfungstermine informieren Sie sich bitte direkt beim zuständigen Ansprechpartner unter 03681 362-113.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Die Prüfung im Fortbildungsberuf Technischer Betriebswirt gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
- Management und Führung
- Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Technischen Betriebswirt)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis
nachweist.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 258,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Verordnung über die Prüfung zum Technischen Betriebswirt
Strukturierungen Prüfungen Technischer Betriebswirt
Die Prüfung im Fortbildungsberuf Technische/-r Fachwirt/-in gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikation
- Technische Qualifikation
- Handlungsspezifische Qualifikation
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Technischen Fachwirt vom 17.01.2006)
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 423,00 € (ohne AEVO-Teil)
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Verordnung über die Prüfung zum Technischen Fachwirt
Strukturierung Prüfung Technischer Fachwirt Teil 1
Hilfsmittelliste Technische Fachwirte
Termine Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Die Gesamtprüfung im Fortbildungsberuf Wirtschaftsfachwirt/-in beinhaltet folgende Teilprüfungen:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt vom 26.08.2008)
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“...ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“......ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis...soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 423,00 €.
Anmeldeschluss: 12 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Verordnung über die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt
Strukturierung Prüfung Wirtschaftsfachwirt
Hilfsmittelliste Wirtschaftsfachwirte
Termine Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Termine Wirtschaftsfachwirte Teil 2
Auf der "Themenseite Wirtschaftsfachwirt" der DIHK- Bildungs-GmbH finden Sie weitere interessante Informationen.
Zulassungsvoraussetzungen
(Auszug aus derPrüfungsordnung für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Mobile Developer (IHK)" vom 22.11.2022, geändert am 26.10.2023)
Zur Prüfung zugelassen werden kann,
1) wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf oder einen Studienabschluss im IT-Bereich nachweist oder
2) wer an einer von der IHK Südthüringen anerkannten berufl ichen Fortbildung im Bereich App-Entwicklung im Stundenumfang von mindestens 1.800 UE (à 45 min) nachweislich mit mindestens 80 % teilgenommen hat und
3) wer einen Nachweis über die Bearbeitung von vier praktischen Projektaufgaben zur Prüfungsanmeldung nach den folgenden Kriterien vorlegt (die Kriterien entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung über diesen Beruf)
Die Gebühr für die Erteilung der Zulassung beträgt 18,00 €.
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 273,00 €.
Da die Prüfungen in diesem Beruf nur stattfinden, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, informieren Sie sich bezüglich der Prüfungstermine bitte direkt beim zuständigen Ansprechpartner unter 03681 362-172.
Anmeldeschluss: 6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Mobile Developer (IHK)"
+49 3681 362-172