Prüfer werden

Gestalten Sie die berufliche Bildung mit!

Das System der beruflichen Bildung steht für praxisnahe und handlungsorientierte Prüfungen. Die Qualität der künftigen Fach- und Führungskräfte hängt vom Niveau der Prüfung ab. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft für die Wirtschaft prüfen.

Als Prüfer /-in haben Sie die Gelegenheit, die berufliche Bildung maßgeblich mit zu gestalten:

Praxisnähe: Sie tragen mit Ihrem Engagement dazu bei, die IHK-Prüfungen praxisnah auszurichten, indem Sie ihre aktuellen Erfahrungen aus Ihrer täglichen Praxis einbringen.

Qualität: Sie sichern die Qualität in Ihrer Branche, indem Sie mit Ihrem Können und Anspruch das Niveau der Prüfung hoch halten.

Selbstverwaltung: Sie unterstützen die Selbstverwaltung der heimischen Wirtschaft, indem Sie die künftigen Fachkräfte prüfen.

Erfahrungswerte: Sie sammeln wertvolle Erfahrungen, die für die Aus- und Weiterbildung in Ihrem eigenen Unternehmen nützlich sind.

 

Dringend gesucht sind derzeit Prüfer/-innen in den Berufen:

  • Fachlagerist/-in
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
  • Automobilkaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau im E-Commerce

Jetzt IHK-Prüfer/-in werden!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bei einer unserer Mitarbeiterinnen. Die Kontaktdaten finden Sie im Bereich oben rechts. Wir treten mit Ihnen in Verbindung.

Um sich im Prüfungsausschuss zu engagieren, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Fachkompetenz (Ausbildung im Prüfungsberuf oder vergleichbare Qualifikation)
  • Mehrjährige Berufspraxis
  • Berufliche Tätigkeit im Bereich der abzunehmenden Prüfung
  • Methodische und berufspädagogische Fähigkeiten (z. B. AEVO Prüfung)
  • Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Termintreue, Verschwiegenheit, Loyalität
  • Persönliche Eignung, um (junge) Menschen zu prüfen (§ 29 BBiG)

Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer /-innen.

Die Prüfertätigkeit gliedert sich im Wesentlichen in drei Felder:

  • Die Vorbereitung auf die Prüfung und das damit verbundene Einlesen in Prüfungsordnung, Verordnung, Rahmenlehrplan und vorangegangene Prüfungsaufgaben (z. B. betriebliche Aufträge, Projektarbeiten, Reporte, etc.) sowie das Vertraut machen mit Aufgabenstellungen und das Erarbeiten von Fragestellungen in den entsprechenden Taxonomiestufen.
  • Die Beurteilung der Prüfungsleistung bei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen. Hierbei wird durch schriftliche Aufgaben, praktische Tätigkeiten, ein fallbezogenes Fach- oder Situationsgespräch die Prüfungsleistung erbracht und durch die individuelle Bewertung und Dokumentation der Prüfer /-innen festgehalten.
  • Die Nachbereitung umfasst die Zusammenführung der einzeln dokumentierten Bewertungen und Beschlussfassung des Gesamtergebnisses.

Neben der schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfung kann das Aufgabengebiet von Prüfer/-innen noch weitere Punkte umfassen, wie:

  • in Sonderfällen Prüfungszulassungen prüfen
  • Aufgabenerstellung, meist für die mündlichen / praktischen Prüfungen
  • Beschließen von Prüfungsaufgaben
  • Teilnahme an Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vorbereitung und Abstimmung der Prüfungen
  • Teilnahme an Prüferschulungen
  • Aufsichtsführung bei schriftlichen Prüfungen
  • Stellungnahmen

Sie entscheiden selbst, wie viele Aufgaben Sie übernehmen möchten und wie viel Zeit Sie in dieses Ehrenamt investieren. Die meisten Prüfer/-innen sind vier oder fünf Tage pro Jahr im Einsatz.

Als IHK Prüfer/-in erhalten Sie selbstverständlich eine Entschädigung für Ihren Zeitaufwand, die Fahrtkosten und für sonstige Auslagen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserer Entschädigungsregelung

Wie lange erfolgt eine Berufung als Prüfer?

Eine Berufungsperiode dauert 5 Jahre. Je nachdem, wann Sie Ihre Prüfertätigkeit beginnen, wird diese bis zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode erfolgen (aktuell bis zum 31.12.2024).

Wie ist ein Prüfungsausschuss zusammengesetzt?

Ein Prüfungsausschuss besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern (einem Arbeitnehmervertreter, einem Arbeitgebervertreter und einem Lehrervertreter). Die ordentlichen Mitglieder haben Stellvertreter.

Welche Aufgaben habe ich als Prüfer?

Als Mitglied im Prüfungsausschuss ermitteln und bewerten Sie die Prüfungsleistungen und entscheiden verbindlich über Prüfungsergebnisse. Zudem erstellen Sie Prüfungsaufgaben und entscheiden in Grenzfällen über die Zulassung zur Prüfung.

Wie viel Zeit muss ich für die Prüfertätigkeit einplanen?

Sie entscheiden selbst, wie viel Zeit Sie uns zur Verfügung stellen. Das Engagement unserer Prüfer/innen bewegt sich in der Regel zwischen zwei und acht Tagen jährlich.

Welche Vorteile habe ich von einer Prüfertätigkeit?

Das ehrenamtliche Engagement in einem Prüfungsausschuss hat viele positive Aspekte. Unter anderem leisten Sie einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung, erweitern Ihren Horizont durch den ständigen Austausch mit anderen Prüfern, nehmen zahlreiche Anregungen für Ihren Arbeitsalltag mit. Sie erhalten für Ihr Unternehmen den Zugang zu einem regionalen Netzwerk von Institutionen und Firmen Ihrer Branche.

Was benötige ich für meine Tätigkeit als Prüfer, muss ich mich speziell vorbereiten?

Grundsätzlich sollten Sie sich mit der IHK-Prüfungsordnung sowie der Verordnung zum jeweiligen Beruf vertraut machen. Alle sonstigen Unterlagen erhalten Sie vor der Prüfung von unseren Mitarbeiterinnen. Wir bieten zudem jährlich kostenfreie Seminare für unsere Prüfer zu verschiedenen Themen an.

Wann und wie werde ich über die Prüfungstermine informiert?

Sie erhalten die Prüfungstermine für die jeweilige Prüfungsperiode gesammelt per Post je nach Wahl an Ihre Privatadresse oder auch Ihre Dienstanschrift. Selbstverständlich verstehen wir, dass Sie nicht immer alle Termine wahrnehmen können. Daher ist es für uns wichtig, von Ihnen eine schnelle Information über Ihre Teilnahme zu erhalten, um ggf. eine Vertretung für Sie zu organisieren.

Bekomme ich den Zeitaufwand vergütet?

Grundsätzlich ist das Prüferamt ein Ehrenamt. Vergütet wird der Zeitaufwand zuzüglich der Reisezeit. Momentan können Sie hierfür einen Betrag von 7,00 € sowie Fahrtkosten abrechnen. Weiterhin wird auch die Korrektur und die Aufgabenerstellung vergütet.

Bis wann muss ich meine Prüferentschädigung abgeben?

Den Entschädigungsantrag sollten Sie bitte unmittelbar nach der Prüfung stellen, spätestens aber drei Monate nach Ihrem jeweiligen Prüfereinsatz. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Prüferabrechnung. Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung.

Gibt es einen Steuerfreibetrag?

Ja, der Steuerfreibetrag für Prüfer/-innen liegt bei 3.000,00 € pro Jahr (2023).

Bin ich im Schadensfall versichert?

Im Rahmen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Prüfer/innen insbesondere über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Referat Prüfwesen

Telefon +49 3681 362-152

 E-Mail E-Mail schreiben

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Marcella Frischmuth

Tel. +49 3681 362-169 • frischmuth@suhl.ihk.de

Michaela Kuhne

Tel. +49 3681 362-161 • kuhne@suhl.ihk.de

Ulrike Fritsche

Tel. +49 3681 362-172 • fritsche@suhl.ihk.de

Martina Katzenberger

Tel. +49 3681 362-323 • katzenberger@suhl.ihk.de

Jonas Randel

Tel. +49 3681 362-113 • randel@suhl.ihk.de