Unterrichtung nach §34a GewO
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, die für die Ausübung des Gewerbes notwendig sind. Dies soll in einem Umfang geschehen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe umfasst inhaltlich die Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Hinweise und Voraussetzungen
- Eine 100-prozentige Anwesenheit ist Pflicht, sowie das Bestehen der täglichen schriftlichen Testfragen mit mindestens 50 Prozent.
- Der Anmeldeschluss ist 15 Tage vorher.
- Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen (§ 6 Absatz 1 BewachV). Die IHK behält sich vor, B1-Nachweise zu überprüfen und Teilnehmer mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen von der Unterrichtung auszuschließen und den Unterrichtungsnachweis zu versagen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet!- Für die Teilnahme an der Unterrichtung ist ein gültiger Identitätsnachweis erforderlich! Dokumente, bei denen noch keine Feststellung Ihrer Identität erfolgt ist, können leider nicht akzeptiert werden und zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Die IHK behält sich vor, Nachweise ggf. bei den zuständigen Behörden zu prüfen. Bei Vorlage eines Reisepasses oder eines anderen Dokuments ohne Adressangabe benötigen wir außerdem eine gültige Meldebescheinigung mit Ihrer aktuellen Adresse.
Alle Unterrichtungstermine für das Jahr 2024 sind ausgebucht! Um kommende, freie Termine abzurufen, klicken Sie bitte rechts auf den Button "Zur Unterrichtung anmelden".
+49 3681 362-426
+49 3675 7506-252
Anmeldung
Gebühr:
302 Euro pro Teilnehmer