Gefahrgutfahrer

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Zum 1. Januar 2013 wurde die bisherige orangefarbene Bescheinigung durch eine sogenannte "ADR-Card" ersetzt. Die neue Karte enthält neben den persönlichen Daten des Fahrers und der Angabe der Gefahrgutklassen, die von ihm befördert werden dürfen, auch ein Lichtbild des Inhabers. Hierfür muss spätestens zur jeweiligen Prüfung (Basiskurs, Aufbaukurse, Auffrischung) ein Foto in Passbildqualität vorgelegt werden. Die Neuregelung gilt für Fahrer, die ihre Prüfung nach dem 1. Januar 2013 ablegen. Für Fahrer mit einer alten Bescheinigung ändert sich zunächst nichts. Bereits von der IHK ausgestellte ADR-Bescheinigungen in Papierform dürfen bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Geltungsdauer weiter verwendet werden.

 

Gefahrgutfahrerschulung

Kraftfahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, sind bei einem von der IHK anerkannten Veranstalter zu schulen und müssen im Anschluss daran eine Prüfung vor der IHK ablegen. Nach spätestens 5 Jahren ist dieses Wissen im Rahmen einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung aufzufrischen.

 

Beförderung gefährlicher Güter – Stück- und Schüttgut

Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken oder loser Schüttung in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt man einen Gefahrgutschein (ADR-Bescheinigung). Dies gilt für alle betroffenen Fahrzeuge, unabhängig vom Gewicht. Der Basiskurs ist die Grundvoraussetzung um weitere Aufbaukurse (Tank, Explosivstoffe, radioaktive Stoffe) absolvieren zu können

 

Beförderung gefährlicher Güter – Tank

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1m³ und Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen zusätzlich am Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks

teilgenommen und die zugehörige Prüfung bestanden haben.

 

Beförderung gefährlicher Güter – Klasse 1

Bei Transporten von gefährlichen Gütern der Klasse 1 in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt man unabhängig vom Fahrzeuggewicht zusätzlich zum Basiskurs den Aufbaukurs Sprengstoffe / explosive Stoffe.

 

Beförderung gefährlicher Güter – Klasse 7

Bei Transporten von gefährlichen Gütern der Klasse 7 in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt man unabhängig vom Fahrzeuggewicht zusätzlich zum Basiskurs den Aufbaukurs radioaktive Stoffe.

 

Schulungssystem

Basiskurs

19 Unterrichtseinheiten (UE)

45 Min. Prüfung

Aufbaukurs Tank

13 UE

        45 Min. Prüfung

Aufbaukurs Klasse 1

8 UE

        30 Min. Prüfung

Aufbaukurs Klasse 7

8 UE

        30 Min. Prüfung

Auffrischungsschulung

12 UE

        30 Min. Prüfung

 

Antje Freund
Antje Freund
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