Informationen zur Plattform für Abwärme

Bagatellschwellen veröffentlicht

Im Merkblatt zur Plattform Abwärme hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) Bagatellschwellen für die Meldung von Abwärmepotenzialen veröffentlicht. Zur Meldung sind gem. § 17 Abs. 2 EnEfG Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet.

Die Bagatellschwellen unterteilen sich in die Anlagenschwelle sowie die Standortschwelle. Entsprechend der Anlagenschwelle müssen keine Informationen über Anlagen gemeldet werden, wenn die Abwärmemenge unter 200 MWh pro Jahr liegt. Die Schwelle bezieht sich auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten zwölf Monate. Als keine wesentliche Abwärmemenge wird zudem Abwärme aus einer Anlage, die

  • weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung steht oder
  • im Jahresdurchschnitt eine Abwärmetemperatur von unter 25°C aufweist, angesehen. Die Schwelle bezieht sich ebenfalls auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten zwölf Monate.

Darüber hinaus wurde eine Standort(bagatell)schwelle definiert. Danach sind Informationen über Standorte von der Meldepflicht ausgenommen, in denen die Summe der Abwärmepotentiale nicht wesentlich ist. Als keine wesentliche Abwärmemenge an einem Standort wird eine Abwärmemenge von unter 800 MWh pro Jahr festgelegt, bezogen auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr.

Quelle: Merkblatt BfEE zur Plattform Abwärme S. 7ff..

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

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