Altlasten

Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung

Gefördert wird die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren.

Antragsfristen

Die aktuelle Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2025

  • Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung
  • Sanierungsuntersuchung und –planung
  • Sanierung – einschließlich sanierungsbedingter Abriss – und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung
  • Überwachung und Eigenkontrolle von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten.

als Zuschuss:

  • Für Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung bis zu 100 Prozent
  • Für die weiteren Maßnahmen bis zu 90 Prozent
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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