Effiziente Gebäude fördern
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Energieeffizienz und der Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich unterstützt. Dazu zählt u.a. der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, welche die Energieeffizienz verbessern. Zum Beispiel Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Wärmeerzeuger bzw. Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
BEG Einzelmaßnahmen: Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Zusätzlich kann ein ergänzendes Kreditangebot in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch und die Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
BEG Nichtwohngebäude: Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss.
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