go-inno
Innovationsgutscheine des BMWi
Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.
Profitieren Sie von den BMWK-Innovationsgutscheinen (go-inno). Sie decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
- Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Unternehmen durch ein von der Bewilligungsbehörde autorisiertes Beratungsunternehmen
- Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in zwei Leistungsstufen.
- Das Beratungsunternehmen soll die Beratung in der Leistungsstufe durchführen, die dem tatsächlichen Bedarf des zu beratenden Unternehmens entspricht. Ausgeschlossen sind jedoch die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der vorhabenbezogenen Ausgaben.
+49 3681 362-203