Grundversorgung im Fokus
KLUG: Förderung von Kleinstunternehmen zur Stärkung der Grundversorgung im ländlichen Raum
Mit dem Förderprogramm des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gibt es die Möglichkeit, Kleinstunternehmen zu unterstützen. Das Ziel ist, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, zu schaffen, zu verbessern bzw. auszudehnen. Diese Grundversorgung bezieht sich auf den täglich bis wöchentlichen Bedarf. Die Angebote müssen sich dabei direkt an private Verbraucher wenden.
Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 vom 27. März 2024 ist die Thüringer Aufbaubank für die Fördermaßnahme KLUG die zuständige Bewilligungsstelle. die Fördermaßnahme richtet sich nur an eigenständige Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 3 Millionen EuroJahresumsatz für Vorhaben in Thüringen). die Förderung erfolgt nur in ländlich geprägten Orten. Ausgenommen sind die Ortsteile in den Thüringer Oberzentren Erfurt, Jena und Gera.
Hinweise zur Antragsstellung
Die Förderanträge können laufend über das Portal gestellt werden. Die notwendigen Anlagen werden im Antragsprozess aufgeführt. So wird auch ein Wirtschaftskeitskonzept benötigt, dessen Anforderungen aber in der Anlage 2 beschrieben.
- Bauten und bauliche Anlagen (Zweckbindung: 12 Jahren ab Fertigstellung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte)
- Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte (Zweckbindung: 5 Jahren ab Lieferung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte)
- EDV-Ausstattungen (Zweckbindung: 3 Jahre)
Vorhaben, Ausgaben, Sachverhalte, die nicht zuwendigungsfähig sind, werden im Leitfaden aufgeführt.
Insgesamt können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt werden. Es handelt sich um eine DE-minimis-Beihilfe.
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