Grundversorgung im Fokus
KLUG: Förderung von Kleinstunternehmen zur Stärkung der Grundversorgung im ländlichen Raum
Mit dem Förderprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Landwirtschaft gibt es die Möglichkeit, Kleinstunternehmen zu unterstützen. Das Ziel ist, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, zu schaffen, zu verbessern bzw. auszudehnen. Diese Grundversorgung bezieht sich auf den täglich bis wöchentlichen Bedarf. Die Angebote müssen sich dabei direkt an private Verbraucher wenden.
Hinweise zur Antragsstellung
Es wird empfohlen, vor Antragstellung eine Fördervoranfrage zu stellen. Mit dieser werden die Zuwendungsvoraussetzungen weitestgehend abgeprüft.
Nach Abklärung der erforderlichen Zuwendungsvoraussetzungen, ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachzuweisen. Dabei ist die Gesamtfinanzierung des Vorhabens zu gewährleisten.
Eine fachkundige Bestätigung zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgt durch die entsprechende Kammer oder einen Steuerberater.
Fördervoranfragen können gerichtet werden an:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Naumburger Str. 98, 07743 Jena
- Bauten und bauliche Anlagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren ab Fertigstellung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
- Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Lieferung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
- EDV-Ausstattungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach Fertigstellung
Nicht zuwendungsfähig sind eine Vielzahl von Ausgaben, die in der Förderrichtlinie benannt sind.
Insgesamt können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt werden.

+49 3628 6130-513

+49 3681 362-233