Grundversorgung im Fokus
KLUG: Förderung von Kleinstunternehmen zur Stärkung der Grundversorgung im ländlichen Raum
Mit dem Förderprogramm des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gibt es die Möglichkeit, Kleinstunternehmen zu unterstützen. Das Ziel ist, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, neue zu schaffen, sie zu verbessern bzw. auszudehnen. Diese Grundversorgung bezieht sich auf den täglich bis wöchentlichen Bedarf sowie auf unregelmäßig, aber dringlich vor Ort zu erbringende Angebote für die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Angebote müssen sich dabei direkt an private Verbraucher wenden.
Unter den täglichen und wöchentlichen Bedarf fallen im weiten Sinne Verbrauchsgüter, wie:
- Lebensmittel,
- Produkte zur Gesundheit und Körperpflege,
- Heimtierfutter, Blumen, Zeitungen, Zeitschriften,
- Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen und
- Friseure, Floristikgeschäfte.
Die Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe ist dabei obligatorisch und wird durch die Bewilligungsbehörde festgestellt. Die Bereitstellung von Gütern bzw. Dienstleistungen kann vor Ort, mobil oder in Kombination erfolgen.
Hinweise zur Antragsstellung
Es wird empfohlen, vor Antragstellung eine Fördervoranfrage zu stellen. Mit dieser werden die Zuwendungsvoraussetzungen weitestgehend abgeprüft.
Nach Abklärung der erforderlichen Zuwendungsvoraussetzungen, ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachzuweisen. Dabei ist die Gesamtfinanzierung des Vorhabens zu gewährleisten.
Eine fachkundige Bestätigung zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgt durch die entsprechende Kammer oder einen Steuerberater.
Fördervoranfragen können gerichtet werden an:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Ref. 41
Am Burgblick 23, 07446 Stadtroda
Tel.: 0361 574062999
- Langlebige Wirtschaftsgüter über 5 Jahre Abschreibungsdauer (bei EDV-Ausstattung 3 Jahre), z.B Verkaufstresen, Ladeneinrichtung, Registrierkasse, Kühlzelle, Produktionsmaschinen, Praxiseinrichtungen
- Aufwendungen für Beratungs- sowie Architekten-und Ingenieursleistungen, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Investition besteht
Nichtzuwendungsfähig sind eine Vielzahl von Ausgaben, welche aus dem Informationsblatt zum Förderprogramm hervorgehen.
Insgesamt können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt werden.
Bei Investitionen, welche regionale Entwicklungsstrategien verfolgen (LEADER) kann eine Anhebung von 10 Prozent erfolgen.

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