Region.innovativ
Förderung von regionalen Bündnissen
Das Förderprogramm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit neuen Partnern zusammenzuarbeiten. Mehrere Förderrunden nehmen unterschiedliche Querschnittsthemen in den Fokus.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen, die Forschungsbeiträge im nichtwirtschaftlichen Bereich liefern können, z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände.
Antragsfrist
15. November 2021
Derzeit ist eine Antragstellung nur bedingt möglich.
Im Mittelpunkt der Förderung steht die Betrachtung und Analyse der „gesellschaftlichen Innovationsfähigkeit“. Es geht um die Fähigkeit der Gesellschaft, Neuerungen hervorzubringen, diese in besonderer Weise auch auf die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen auszurichten und gesellschaftliche Transformationsprozesse anzustoßen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

+49 3681 362-413