WIPANO
Richtlinie zum Patent- und Normenförderprogramm
Innovationen, also neue Produkte und Dienstleistungen, sind die Triebfeder des Erfolges der deutschen Wirtschaft. Sie müssen möglichst bekannt sein und möglichst breit genutzt werden können, um auf dem Markt Fuß zu fassen. Ziel der Innovationspolitik des BMWK ist daher nicht nur die Förderung des Entstehens von Innovationen, sondern auch deren rasche Verbreitung - durch Wissens- und Technologietransfer.
"WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" setzt genau hier an: Zum einen wird durch eine effiziente Sicherung und Nutzung von Geistigem Eigentum die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus öffentlicher Forschung und die Nutzung des kreativen Potentials insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt. Zum anderen wird die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards gefördert. Des Weiteren werden KMU für eine Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in nationalen und internationalen Gremien unterstützt.
Antragsfrist
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Es ist eine laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 möglich.
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung.
Gefördert werden:
- FuE-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte
- Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, z.B. durch die Entwicklung von Prüfnormen oder die Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.