ZIM-Richtlinie

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.


+++ Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr +++

Seit Ende 2025 ist die Nachfrage nach Förderungen im ZIM stark gestiegen. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel gilt deshalb seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, ein vorübergehender Antragsstopp für alle ZIM-Projektformen und Projektskizzen. Bereits eingereichte Anträge können weiterhin bewilligt werden, sofern sie die Förderbedingungen erfüllen und ausreichend Mittel verfügbar sind. Laufende Auszahlungen bleiben unverändert. Eine Wiederaufnahme der Antragstellung wird Anfang 2027 angestrebt, abhängig von den im Bundeshaushalt 2027 bereitgestellten Mitteln.


Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie seit Januar 2025

Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten. So gibt es bspw. verbesserte Bedingungen für Aufträge an Dritte. Bei FuE-Projekten sind jetzt bis zu 35 % der Personaleinzelkosten förderfähig.

Darüber hinaus wird der Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. So wird die Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung erhöht, um auch ggf. aufwändigere Dienstleistungen, z.B. bei produktspezifischen Zulassungsdokumentationen in der Medizintechnik, begleiten zu können. Auch die Frist für Anträge zu Dienstleistungen zur Markteinführung nach Ende des FuE-Projektes wurde auf 18 (statt 12) Monate verlängert.

Übergreifend für alle Projektformen wurden die maximal zuwendungsfähigen Kosten angepasst. So erhöhen sich diese für Einzelprojekte von bisher 550.000 Euro auf neu 690.000 Euro. Für Kooperationsprojekte erhöhen sich diese von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro. 

Auch die Projektträgerschaft für die einzelnen Programmpunkte ist zum Teil neu verteilt. Projektträger für Kooperationsprojekte bleibt die AiF Projekt GmbH und mit der Betreuung der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien ist seit 1. Januar 2025 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Antragsverfahren

So hilft ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:

Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. 

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

 

Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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Kamill Wolny
Referent Innovation | Transfer | Verteidigungswirtschaft

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