Am 15. November 2024 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) verkündet.
Danach sind Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser mit einer Leistung von 5 Megawatt oder mehr künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren zuzulassen. Ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff oder mehr je Tag ist das förmliche Genehmigungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgeschrieben.
Link zum BGBl Nr. 355 vom 15.11.2024
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