Insolvenzaussetzung: Schonfrist für Unternehmen läuft aus
Um die Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen abzumildern, hatte die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Nach Informationen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen ist davon auszugehen, dass diese Sonderregelung am 30. April 2021 endgültig ausläuft. Unternehmen, die auf Corona-Überbrückungsgelder gewartet haben, müssen ihre Überschuldung wieder wie üblich mitteilen.
Auch wenn in der Großen Koalition gegenwärtig ein Streit über eine Verlängerung des Corona-bedingten Insolvenzschutzes für notleidende Unternehmen entbrannt ist, soll die seit Frühjahr 2020 geltende Sonderregelung nach aktuellen Aussagen des Justizministeriums und der Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nicht mehr verlängert werden. Von der Insolvenzaussetzung profitierten zuletzt nur noch Corona-bedingt überschuldete Unternehmen.
Normalerweise sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gemäß Insolvenzordnung (InsO) verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Anderenfalls können strafrechtliche Konsequenzen und die persönliche Haftung drohen.
Die Pleiteflut blieb unter den 27.500 Mitgliedsunternehmen der IHK Südthüringen bisher aus. Eine Zunahme an Insolvenzen mit Auslaufen der Sonderregelung ist dennoch anzunehmen. Daher rät die IHK Südthüringen gefährdeten Unternehmen politische Entwicklung genau zu beobachten, um erforderlichenfalls notwendige Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Betroffene können sich an den Ansprechpartner Ralf Schepers telefonisch unter +49 3681 362-321 oder per Mail an schepers@suhl.ihk.de wenden.
Suhl, 28. April 2021
+49 3681 362-321