Offerten der Datenbank für Handelsregisterbekanntmachungen
IHK Südthüringen mahnt zur Vorsicht
Augen auf: Südthüringer Unternehmen berichten von Offerten der Datenbank für Handelsregisterbekanntmachungen, die derzeit verstärkt per Fax eingehen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen mahnt zur Vorsicht und genauen Prüfung. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung, der Werbewert des Verzeichnisses wird als gering angesehen.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute, das von allen eingesehen werden kann. Bekanntmachungen über Eintragungen, Änderungen und Löschungen erfolgen auf elektronischem Weg. Die dadurch entstandenen Kosten werden durch die Justizzahlstelle in Gera geltend gemacht.
Die Öffentlichkeit des Handelsregisters wird oft Opfer diverser Branchenbücher oder Unternehmensregister für eigene, fragliche Geschäftszwecke. Die derzeit im Umlauf befindlichen Faxschreiben erweckten einen amtlichen Eindruck durch den Bundesadler, das zuständige Amtsgericht und die tatsächliche Handelsregisternummer im Briefkopf. Im Kleingedruckten wird erwähnt, dass es sich um eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragungsofferte in ein Unternehmensregister handelt. Die Kosten belaufen sich auf einmalig 930 Euro. Eine konkrete Firmenbezeichnung des Absenders ist nicht erkennbar und die genannte Bankverbindung deutet auf Litauen hin.
Die IHK Südthüringen warnt betroffene Unternehmen vor einer Eintragung. Für Rückfragen steht Holger Fischer telefonisch unter +49 3681 362-114 oder per Mail fischerh@suhl.ihk.de zur Verfügung.
+49 3681 362-114