Herber Rückschlag für die Region

Bau der Ortsumgehung Meiningen der B 19 gestoppt

Aus heiterem Himmel kam in der letzten Woche die Nachricht über die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für das Straßenbauprojekt B 19 Ortsumgehung Meiningen. Der Wegfall des Baurechts ist nicht nur eine Hiobsbotschaft für die vom Durchgangsverkehr zur A 71-Anschlussstelle Meiningen-Nord belasteten Anwohner von Helba oder Welkershausen. Auch die Wirtschaftsunternehmen im Werratal warten seit Jahren auf eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich. Mit der Entscheidung des Thüringer Landesverwaltungsamtes, der eine Klage des BUND Landesverbandes Thüringen e. V. vorausgegangen war, rückt diese Verbesserung wieder in weite Ferne.

Es schien das Ende einer langen Durststrecke zu sein, als zu Beginn des Jahres 2020 der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung der B 19 im Norden von Meiningen erteilt wurde. Rund sieben Jahre hatte das Planfeststellungsverfahren gedauert. Die ersten Planungen begannen bereits 1994 mit einer technischen Machbarkeitsstudie. Diese langen Planungshorizonte, die bei Infrastrukturprojekten in Deutschland leider nicht unüblich sind, machten dieses Verfahren letztendlich leichter angreifbar. Grund ist die zwischenzeitliche Änderung verschiedener Rechtsbereiche, z. B. Straßenbau- und Wasserrecht, an die laufenden Planungen jedes Mal adäquat angepasst werden müssen. Damit einher gehen entsprechende Prüf- und Dokumentationspflichten sowie ggf. weitere Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange.

Formale und inhaltliche Planungsfehler erwogen das Thüringer Landesverwaltungsamt nun letztendlich dazu, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben und dem Projekt damit das Baurecht zu entziehen. Der BUND Landesverbandes Thüringen e. V. hatte den Beschluss kurz nach seinem Erlass Anfang 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt und eine aufschiebende Wirkung erzielt. „Trotz der bestehenden Möglichkeit, die formalen und inhaltlichen Mängel durch ein Planergänzungsverfahren zu heilen, wurde seitens des BUND keinerlei Kompromissbereitschaft gezeigt und damit letztendlich die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses erzwungen. Damit wurde die ganze Planungsleistung entwertet“, konstatiert Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, ernüchtert.

Grundsätzlich garantiert die deutsche Planungshierarchie ein Höchstmaß an Auseinandersetzung mit dem Planungsgegenstand und fachliche Tiefe. Dass größere Planungsvorhaben nicht zwangsläufig jahrelange Planungszeiten nach sich ziehen müssen, beweist z. B. jüngst die Eröffnung der Tesla-Gigafactory im brandenburgischen Grünheide. Es existieren gute Ansätze, um Planungsverfahren zu verschlanken und zu straffen ohne Abstriche bei der Wirksamkeit für die Schutzgüter machen zu müssen. Konstruktive Einwände, die der Sache dienen, sind dabei stets ein wichtiges Mittel, um den Planungsprozess zu vervollkommnen. „Manchen Gegensprechern einer Planung scheint es offenbar mehr um die reine Verhinderung von Vorhaben zu gehen. Wir brauchen jedoch eine Ermöglichungs- und keine Verhinderungsbürokratie. Alles andere ist standortschädigend“, ordnet Scheftlein die Lage ein.

Wie es bereits zahlreiche Politiker auf Landes-, Kreis- und Kommunalebene angekündigt haben, fordert auch die IHK Südthüringen eine schnellstmögliche Neuaufnahme des Genehmigungsverfahrens für die Ortsumgehung Meiningen. Das Projekt findet sich seit Jahren im Forderungskatalog der Südthüringer Wirtschaft neben anderen verkehrlichen Verbesserungen entlang der B 19-Achse, wie z. B. der Ortsumgehung Wasungen. „Ziel aller Beteiligten muss der umgehende Neustart des Planfeststellungsverfahrens und dessen rechtssicherer Abschluss zur Baureife sein. Es darf nicht passieren, dass das Projekt durch Verzögerungen aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 ausscheidet und Fördermöglichkeiten verloren gehen. Die bereits vollzogenen Planungsschritte müssen daher effizient nachgenutzt und in das neuerliche Verfahren eingebunden werden“, regt Scheftlein für den weiteren Werdegang an.

Suhl, 1. April 2022

 

Thomas Leser
Thomas Leser
Referent Regionalplanung, Handel & Verkehr

Telefon +49 3681 362-132

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