Bürokratiemonster Energiepreisbremse?

IHK Südthüringen fordert Rechtssicherheit

Mit Inkrafttreten der Gesetze zu den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme am 1. Januar 2023 beabsichtigte die Bundesregierung eine Entlastung der Wirtschaft von den gestiegenen Energiepreisen. In der praktischen Umsetzung zeigt sich mittlerweile, dass die geschaffenen Normen an vielen Stellen nicht klar gefasst sind. Die IHK Südthüringen fordert daher eine eindeutige und rechtssichere Ausgestaltung der Gesetze, sodass diese die Bedürfnisse der Unternehmen aufgreifen und sie wirkungsvoll entlasten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte im Januar umfangreiche FAQ’s zu den Energiepreisbremsengesetzen erstellt, diese allerdings in kurzer Zeit bereits mehrfach aktualisiert.

Am 31. März 2023 wurde die erste Novelle dieser Gesetze beschlossen. Bereits am 5. April 2023 hat der Gesetzgeber eine weitere Novellierung der Gesetze zu den Energiepreisbremsen angestoßen.

„Diese Gesetzesänderungen gehen inhaltlich jedoch nicht auf die bestehenden Problemstellungen der Unternehmen ein“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Vielmehr ist durch den zweiten Entwurf zur Novellierung der Energiepreisbremsengesetze die Gefahr gegeben, dass der bürokratische Aufwand für die Unternehmen weiter zunehmen wird“, so der IHK-Chef weiter.

Eine solche Gefahr besteht beispielsweise, wenn die noch zu benennende Prüfbehörde eine andere Höchstgrenze der finanziellen Entlastung in ihrem Bescheid feststellt, als der Letztverbraucher in seiner Selbsterklärung gegenüber seinem Energieversorger angegeben hat. In diesem Fall muss der Letztverbraucher innerhalb eines Monats eine korrigierte Selbsterklärung einreichen. Geschieht dies nicht innerhalb der Monatsfrist, hat der Versorger die Gewährung der Entlastung bis zum Einreichen der neuen Selbsterklärung zu verweigern. „Dieses Beispiel zeigt, dass für die Unternehmen ein erhebliches Liquiditätsrisiko entsteht, da sie mit der Entlastung planen“, so Pieterwas.

Ein weiteres Beispiel für ein drohendes Bürokratiemonster infolge der Energiepreisbremsen ist die Einführung eines separaten Tarifs für Nachtstrom und Wärmepumpen. „Wir begrüßen diese aus Sicht der Unternehmen grundsätzlich. Zugleich geben wir zu bedenken, dass die geplante Einführung eines separaten Tarifs für Wärmepumpen und Nachtstromheizungen i.H.v. 28 ct/kWh zu einem vermehrten administrativen Aufwand für die Anpassung der Prozesse bei den Unternehmen als auch bei den Energielieferanten führt“, sagt Dr. Pieterwas.

Vor diesem Hintergrund fordert die IHK Südthüringen den Gesetzgeber auf, im gerade gestarteten Gesetzgebungsverfahren bei der Ausgestaltung auf eine praxisnahe Umsetzung zu achten, sowie die Unternehmen und Versorger nicht noch mehr zu belasten.

Suhl, 20. April 2023

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

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Katja Hampe
Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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