Südthüringer Wirtschaft lehnt geplantes Energieeffizienzgesetz ab

IHK Südthüringen fordert kooperative Effizienzpolitik statt Umsetzungspflichten

Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Dieses soll dazu beitragen, die bundesweiten Klimaschutzziele zu erreichen. Nicht nur für zahlreiche energieintensive Unternehmen in Südthüringen stellen die Verpflichtungen aus dem Gesetz jedoch einen massiven Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit dar und sind zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die IHK Südthüringen lehnt das geplante Gesetz ab und fordert die Politik auf, dass Unternehmen die Lösungen umsetzen dürfen, die für ihr Unternehmen klimapolitisch richtig und kostenoptimal sind.

Die Südthüringer Wirtschaft bekennt sich prinzipiell zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. „Aus Sicht der Wirtschaft stehen jedoch bereits genügend andere Regulierungsrahmen zur Verfügung, die zur Senkung der CO2-Emmissionen beitragen. Weiteren Maßnahmen, Ziele und ordnungsrechtliche Vorgaben aus dem Energieeffizienzgesetz sind nicht erforderlich.“, so Dr. Dirk Schramm, Präsidiumsmitglied der IHK Südthüringen und Experte für Energiefragen. Schließlich kann eine Minderung von Treibhausgasen auf verschiedene Weise erfolgen, so zum Beispiel durch die Einsparung von Energie oder auch den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Das geplante Gesetz ist eine Abkehr von der bisher verfolgten kooperativen Effizienzpolitik und setzt stattdessen vor allem auf Umsetzungspflichten für Unternehmen und die Einhaltung absoluter Einsparziele für den deutschen Energieverbrauch. Damit ist der Einbruch des Bruttoinlandsprodukts nahezu vorprogrammiert, zeigen Berechnungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Massiver Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit
Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch größer als 2,5 Gigawattstunden im Jahr sowie Rechenzentren. Nach Einschätzung der IHK Südthüringen werden damit zahlreiche Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, z. B. Unternehmen der Kunststoff- oder Metallverarbeitung, betroffen sein. Für diese Unternehmen stellen die Verpflichtungen aus dem Gesetz einen massiven Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit dar und sind zudem mit weiteren Kosten verbunden. Nicht nur Energieaudits müssen durchgeführt oder ein Energiemanagementsystem eingeführt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz auch Umsetzungspflichten für die vom Gesetzgeber als wirtschaftlich definierten Energieeffizienzmaßnahmen vor. Damit bleibt den Unternehmen wenig Spielraum für unternehmerische Entscheidungen, da sie per Gesetz verpflichtet werden sollen, Energie einzusparen. Was aber, wenn ein Unternehmen besser in die Eigenversorgung, also beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Firmengelände, investieren will?

Überzogener Transparenzanspruch überfordert die Unternehmen
Kopfschmerzen dürften den Unternehmen neben den Umsetzungsverpflichtungen auch die Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten bereiten. „Beispielsweise sollen Unternehmen detaillierte Angaben zur anfallenden Abwärme machen, die dann auch noch öffentlich einsehbar sind. So viel Transparenz geht zu weit.“, so Dr. Dirk Schramm weiter. Gerade die Daten zur Abwärme enthalten sensible Informationen zu unternehmensspezifischem Know-how und lassen Rückschlüsse auf eingesetzte Verfahren und Produktionsmuster zu.

Insgesamt trägt das geplante Energieeffizienzgesetz dazu bei, dass sowohl die Unternehmen mit neuen Belastungen und Kosten konfrontiert werden, sich die Standortbedingungen im internationalen Wettbewerb für die deutsche Wirtschaft weiter verschlechtern und gesamtwirtschaftlich sogar ein Einbruch des Bruttoinlandsprodukts zu erwarten ist.

Dieses Thema steht auf der Agenda der Vollversammlung der IHK Südthüringen, das zur Sitzung am 27. April 2023 auch mit dem Thüringer Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz, Bernhard Stengele, diskutiert werden soll.

Suhl, 26. April 2023

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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