Keine weiteren Standortnachteile für die Wirtschaft

IHK Südthüringen lehnt ausschließliche Abschaffung der Gasspeicherumlage für Transitlieferungen ab

Am 3. Juli 2024 hat das Bundeskabinett beschlossen, die derzeit erhobene Gasspeicherumlage an den Grenzübergabestellen ab 2025 für europäische Nachbarländer aufgrund deren Unvereinbarkeit mit europäischen Recht zu streichen. Damit sollen zukünftig ausschließlich deutsche Unternehmen die anfallende Umlage bei einem Gasbezug entrichten. Bisher fällt die Gasspeicherumlage nicht nur bei einem Gasbezug in Deutschland an, sondern auch bei einem Gasbezug von Kunden im europäischen Ausland. Die im Oktober 2022 eingeführte sogenannte Gastransitumlage ersetzt der Firma Trading Hub Europe, die für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig ist, die Kosten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, etwa für den Gaseinkauf. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen fordert, dass die Bundesregierung nicht nur die Gasspeicherumlage für Transitlieferungen abschafft, sondern auch für die deutschen Unternehmen.

Sollte es zu der geplanten Abschaffung der Gasspeicherumlage für Transitlieferungen kommen, tragen ausschließlich die deutschen Unternehmen die anfallende Umlage. „Damit geht für die deutsche Wirtschaft und vor allem für energieintensive Unternehmen das Risiko einher, mit weiteren Gasbeschaffungskosten belastet zu werden“, kritisiert Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. Hinzu kommt, dass sich die Umlage seit ihrer Einführung im Herbst 2022 von 0,145 ct/kWh bereits zum Januar 2024 auf 0,186 ct/kWh erhöht hat und seit dem 1. Juli 2024 0,25 ct/kWh beträgt.

„Die drohende Kostensteigerung aufgrund der geplanten Abschaffung der Gastransitumlage verstetigt den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern und erhöht einmal mehr das Risiko von Standortverlagerungen“, betont Dr. Pieterwas. Außerdem müssen Unternehmen in den energieintensiven Branchen, wie der Glas- bzw. Keramikindustrie, den Gasbrennstoff bis zur technologischen Umstellung auf andere Energieträger noch langfristig in ihren Produktionsprozessen einsetzen. Reduktionspotentiale sind weitgehend ausgeschöpft.

Die IHK Südthüringen fordert, dass die Bundesregierung nicht nur die Gasspeicherumlage für Transitlieferungen abschafft, sondern auch für die deutschen Unternehmen, denn zwischenzeitlich haben sich die Gasimporte durch Aufbau der LNG-Terminals und der Ausweitung des Gasbezugs, bspw. aus Norwegen, stabilisiert. Der eigentliche Zweck, die Sicherstellung der Versorgung mit Gas, durch Befüllung der Gasspeicher ist hiermit gewährleistet.

Suhl, 07.08.2024

Dr. Annegret Mordhorst
Referentin Energie, Umwelt und Recht

Telefon +49 3681 362-223

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