Windkraftausbau im Wald gestoppt
IHK Südthüringen appelliert: Mindestabstand gesetzlich verankern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt den Landtagsbeschluss vom 18. Dezember 2020 zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG). Dieser schließt die Errichtung neuer Windenergieanlagen auf Waldflächen aus. Weiterhin fordert die IHK Südthüringen von der Landesregierung, eine Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einzuführen – und damit die Länderöffnungsklausel endlich auszuschöpfen.
Die Akzeptanz für die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien ist in der Südthüringer Unternehmerschaft groß – trotz kritischer Haltung zur Windkraft im Thüringer Wald. Die grüne Lunge Mitteldeutschlands erfüllt wichtige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Überdies fungieren Waldgebiete als natürlicher CO2-Speicher und reduzieren Treibhausgase. Das aktuelle DIHK-Energiewende-Barometer belegt: Trotz der zunehmend angespannten Lage infolge der Corona-Pandemie bleiben Klimaschutz und Energiewende wichtige Themen für die Wirtschaft. Ein Drittel der befragten Südthüringer Unternehmen hat bereits Energieeffizienz-Maßnahmen abgeschlossen. Weitere 40 Prozent befinden sich in der Realisierung oder haben konkrete Pläne. Auch der Anteil der Ökostrom-Bezieher hat sich binnen eines Jahres verdoppelt. Auf eigene Anlagen zur Stromerzeugung, beispielsweise Photovoltaikanlagen, setzt jedes fünfte heimische Unternehmen.
Mit der Einführung der Länderöffnungsklausel der Bundesregierung im Juli 2020 kann auch Thüringen eigenständig über den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung entscheiden. „Statt des in den Wirtschaftspolitischen Grundpositionen geforderten 10H-Abstandes, also mindestens 1.500 Meter bei einem 150 Meter hohen Windrad, kann mit der eingeführten Länderöffnungsklausel der Mindestabstand auf maximal 1.000 Meter festgesetzt werden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas. „Ausgehend von dieser rechtlichen Sachlage fordert die IHK Südthüringen von der Landesregierung, die Öffnungsklausel zu nutzen und den Mindestabstand auf 1.000 Meter festzusetzen,“ so Pieterwas weiter. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hatte sogar empfohlen, bei der Abgrenzung von Windvorranggebieten einen Abstand von drei Kilometern zu Brutvorkommen von Schwarzstörchen einzuhalten. „In diesem Kontext dürften 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung jeden Kritiker überzeugen“, ergänzt Dr. Pieterwas.
Suhl, 18. Dezember 2020
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