Zwischen Wut und Verzweiflung

Südthüringer Gastgewerbe verärgert über Thüringer Corona-Verordnung

Mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Corona-Verordnung am 20. Dezember 2021 sollte für die Unternehmen des Gastgewerbes Planbarkeit für die bevorstehenden Feiertage hergestellt werden. Mit dieser klaren Linie war auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen in die zahlreichen Gespräche mit der Thüringer Landesregierung eingetreten und hatte die Forderungen aus der Wirtschaft permanent über alle Kanäle platziert. Nun stellt sich heraus, dass die Verordnung das Gegenteil von zuverlässiger Planbarkeit darstellt. In sog. Hotspot-Regionen mit Inzidenzen >1.000 wird wieder allein die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen zum Maßstab erhoben, der über weitergehende Maßnahmen entscheidet. In Landkreisen mit einer Inzidenz >1.500 wird u. a. die Gastronomie erneut einer Komplettschließung unterworfen. Die sich hieraus ergebenden Unsicherheiten schaden dem Gastgewerbe als einer der von den Eindämmungsmaßnahmen am stärksten betroffenen Branchen erneut massiv. Sie lassen die Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso wütend wie verzweifelt zurück.

Die Zeit über Weihnachten und den Jahreswechsel zählt für Gastronomie und Beherbergung traditionell zu den umsatzstärksten Zeiten des Jahres. Die jüngst in Kraft getretene Thüringer Corona-Verordnung sorgt dafür, dass nach dem harten Lockdown vor einem Jahr der Branche erneut massive Umsatzausfälle drohen. Dieses Mal ist die Unsicherheit jedoch um ein Vielfaches größer, da sich erst aus der Entwicklung der Inzidenzzahlen ergibt, unter welchen Bedingungen ein Betrieb möglich sein wird oder ob gar in einzelnen Kreisen wieder komplett geschlossen werden muss. Das Problem ist die neu in die Verordnung aufgenommene sog. Hotspot-Regelung, die die Mehrzahl der Südthüringer Gebietskörperschaften betrifft und letzte Woche bereits über die Allgemeinverfügungen der Landkreise eingeführt worden war. Beim Überschreiten der Inzidenz-Schwellenwerte von 1.000 bzw. 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen gelten automatisch ab dem übernächsten Tag strengere Maßnahmen – ein Zeithorizont, mit dem im Gastgewerbe keine vernünftige Planung möglich ist.

„Es wäre besser gewesen, man hätte uns einfach wieder geschlossen. Dann wüsste man wenigstens, woran man ist“, konstatiert Susen Renner, Geschäftsführerin der Hotel Waldmühle GmbH in Zella-Mehlis. Die fehlende Planbarkeit verärgert nicht nur die Unternehmerinnen und Unternehmer, auch viele Gäste werden von der Unsicherheit abgeschreckt und stornieren oder buchen erst gar nicht. Auch nach knapp zwei Jahren Pandemie fehlt dem federführenden Gesundheitsministerium die erkennbare Wissenschaftlichkeit in seinen Entscheidungen. Die Unternehmerschaft ist von der augenscheinlichen Willkür der verhängten Beschränkungen irritiert. „Wo sind die Studien, die das überproportionale Infektionsgeschehen in der Gastronomie belegen? Wieso wird die Wirksamkeit ausgereifter Infektionsschutzkonzepte nicht gewürdigt? Die strengen Einschränkungen der reglementierten Bereiche treiben die Menschen doch nur wieder in die eigenen vier Wände, wo Hygienemaßnahmen am wenigsten umgesetzt werden“, schildert Renner das grundsätzliche Problem. Geschlossene Räume stellen immer ein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Es ist jedoch die sicherere Alternative, Begegnungen im geordneten Rahmen unter Einhaltung bewährter Hygienekonzepte und überwacht durch geschultes Personal stattfinden zu lassen, als die Menschen ungeordnet in den privaten Bereich zu entlassen.

„Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Politik, die bei der Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen funktioniert, vermissen wir leider auf Seiten der Verordnungsgebung. Letzte Woche konnte eine Verbesserung dahingehend erzielt werden, dass der Zugang zu den Überbrückungshilfen auch im Falle einer selbst veranlassten vorübergehenden Schließung mangels Wirtschaftlichkeit gewährleistet bleibt“, beschreibt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, eine Anpassung der staatlichen Finanzhilfen, die auf Initiative der Thüringer Protagonisten beim Bund erreicht wurde. Auch wenn diese Klausel vorerst nur bis Ende Januar befristet ist, bleiben die staatlichen Hilfen ein wichtiges Instrument, um eine übermäßige Zahl an Insolvenzen zu vermeiden. Gleichwohl sind sie kein Ersatz für die erheblichen, mit den Einschränkungen einhergehenden Verluste.

Die weiterhin bestehenden Zugangsbeschränkungen mit „2G“ und „2G-Plus“ und die verschärfte FFP2-Maskenpflicht belasten die Beschäftigten durch die per Verordnung übertragenen hoheitlichen Kontrollaufgaben. „Wir können unserem Anspruch als Gastgeber nicht gerecht werden, da wir unsere Gäste nicht so behandeln dürfen, wie wir es gern würden. Personenkontrollen am Eingang gehören nicht zu unserer Arbeit. Die Prüfung von Ausweisdokumenten ist Sache der Ordnungsbehörden oder der Polizei. Dieses ständige Handeln entgegen der eigenen Überzeugung ist für uns und unser Personal emotional sehr unbefriedigend“, erläutert Stephanie Triebel-Cornelißen, Geschäftsführerin des Hotels an der Alten Porzelline in Neuhaus am Rennweg, die Situation, die nicht nur ihr, sondern vielen Branchenkolleginnen und -kollegen zuwiderläuft. Die derzeitige Gesamtsituation und die Unsicherheit schaden der Attraktivität des Gastgewerbes und erzeugen einen Abwanderungsdruck auf die ohnehin schon knappen Fachkräfte in andere Branchen.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb in der Hotspot-Regelung die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen wiederum als alleiniger Indikator herangezogen wird. Warum wurden die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung analog zum Warnstufensystem nicht gleichermaßen skaliert und zur Bedingung gemacht? Ein geeigneter Indikator, der bislang nicht ausreichend in die Betrachtungen einbezogen wurde, ist die Verweildauer hospitalisierter Covid-Patienten auf Normal- bzw. Intensivstation. Hierdurch ließen sich Rückschlüsse auf die Schwere der Krankheitsverläufe ziehen und ob diese vermehrt auftreten. Die Thüringer Corona-Verordnung setzt stattdessen auf ein Weiter-so in altbekannten Mustern und Methoden, die sich bereits als ungeeignet herausgestellt haben. „Es frustriert mich zutiefst, wenn unsere Argumente und Positionen bei den politischen Entscheidungsträgern kein Gehör finden. Ich versichere allen Mitgliedsunternehmen, dass wir ihre Belange weiter unermüdlich in die Politik hineintragen, um auf eine gleichermaßen wirtschaftsverträgliche wie effektive Corona-Politik hinzuwirken“, so Pieterwas.

Suhl, 20. Dezember 2021

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

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