Endlich auch finanzielle Hilfen für Heizöl- und Kohlekunden

IHK Südthüringen begrüßt Energieträgeroffenheit des Thüringer Existenzsicherungsprogramms für Unternehmen

Am Donnerstagabend, 1. Dezember 2022 um 18:00 Uhr, ist das Thüringer Existenzsicherungsprogramm mit einem Volumen von 120 Mio. Euro an den Start gegangen. Es soll Thüringer Unternehmen helfen, die durch gestiegene Energiepreise, aber auch aufgrund von Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte oder Rohstoffe in Existenznot geraten sind. Auch Unternehmen, die ihre Energieversorgung bspw. mit Heizöl, Fernwärme oder Kohle sichern, können das Programm nutzen. Im Vergleich zu den Preisbremsen des Bundes auf Strom und Gas schätzt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen insbesondere die Energieträgeroffenheit positiv ein.

„Es ist ein starkes Signal an die Thüringer Wirtschaft, dass nicht nur Strom und Gas, sondern auch weitere Energieträger wie Heizöl oder Pellets und sogar Treibstoffe berücksichtigt werden. Etliche Unternehmen haben uns in den vergangenen Wochen berichtet, dass sie sich von der Bundesregierung im Stich gelassen gefühlt haben, weil keine anderen Energieträger als Strom und leitungsgebundenes Gas im Fokus der Entlastungsdiskussion standen. Hier im ländlichen Raum werden aber häufig auch Flüssiggastanks, Pellets oder auch Öl genutzt“, begrüßt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, das Programm der Thüringer Landesregierung.

Antragsberechtigt sind u. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmenshauptsitz in Thüringen, denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bis zum Jahresende 2023 droht und deren Energiekosten sich im Zeitraum März bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Summe mindestens verdoppelt haben. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus der Differenz der Energieaufwendungen im Vergleich zum Referenzzeitraum.

„Wir haben die Hoffnung, dass nur wenige Südthüringer Unternehmen finanzielle Hilfen aus dem Existenzsicherungsprogramm beantragen müssen und doch ist es gut, dieses substanzerhaltende Sicherheitsnetz zu haben“, zeigt sich Pieterwas zuversichtlich.

Neben direkten Zuschüssen für in Not geratene Unternehmen sieht das Hilfspaket des Freistaats auch zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Thüringer Konsolidierungsfonds und die Förderung von Zukunftsinvestitionen durch den Dekarbonisierungsbonus oder das neue Förderprogramm InnoInvest vor. Davon profitieren auch Unternehmen, deren Existenz nicht gefährdet ist.

Suhl, 5. Dezember 2022

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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