Datenschutz radikal vereinfachen
Umfrage der IHK Südthüringen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Im kommenden Jahr steht eine turnusmäßige Überprüfung des europäischen Datenschutzrechtes an. Die Südthüringer Wirtschaft macht sich für Vereinfachungen stark und fordert die Beseitigung von Widersprüchen zu anderen gesetzlichen Regelungen. Diese Ergebnisse liefert eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen.
Zwischen dem 9. und 27. Oktober 2023 wurden die IHK-Mitglieder online befragt, 188 Antworten liegen vor. Die Umfrage folgte auf eine Befragung des Ehrenamts der IHK Südthüringen im Sommer dieses Jahres zu Quellen der Bürokratie auf Ebene der Europäischen Union. Damals forderten siebzig Prozent der Unternehmen eine Entbürokratisierung der DSGVO.
Die aktuelle Umfrage der IHK Südthüringen zeigt, dass für drei von vier Unternehmen die Einhaltung der DSGVO mit hohem oder sogar extremem Aufwand verbunden ist. Den höchsten Aufwand bilden für 49 Prozent die Datenschutzinformation/Datenschutzerklärung. An zweiter Stelle folgt die Pflicht, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen.
„Im Rahmen einer Reform sollte daher vor allem das Verarbeitungsverzeichnis angefasst werden. Hohe Datenschutzstandards dürfen aus Sicht der Wirtschaft nur dann aufrechterhalten werden, wenn ein großes Missbrauchsrisiko besteht. Der Gesetzgeber sollte eine Checkliste erarbeiten, mit der verbindlich festgelegt wird, wer überhaupt ein Verarbeitungsverzeichnis führen soll. Außerdem sollten Auftragsverarbeitungsverträge dem Risiko entsprechend angepasst und weniger bürokratisch gestaltet sein“ fordert Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Ein wichtiges Ziel der heutigen DSGVO besteht in einem transparenten Umgang mit den Daten Dritter. Daher haben betroffene Personen das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche ihrer Daten in Unternehmen verarbeitet werden. In der Theorie mag dieses Recht als angemessen erscheinen, weil es den Individuen Datensouveränität bietet. Tatsächlich kennt jedes dritte Unternehmen nicht den Umfang der Informationen, die bei einem „Recht auf Datenkopie“ herausgegeben werden müssen.
Gesetze wie die DSGVO ziehen nicht selten auf Abmahnung spezialisierte Rechtsfirmen an. Die Verbreitung von derartigen Maschen in Südthüringer Firmen lässt sich nicht abschließend klären. Viele Unternehmen möchten zu solchen Sachverhalten keine Angaben machen. Wer jedoch Betroffenheit ausweist, gibt häufig an, nicht einmal der Schadensbegriff sei eindeutig geregelt.
Zu viele und teilweise widersprüchliche Regelungen
Die DSGVO ist nicht das einzige Regelwerk, dass sich mit Daten befasst. Zuletzt traten vermehrt Fragen der Datenökonomie auf. Bedeutende Regelungen hierzu bilden beispielsweise der EU Data Act oder das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Allerdings führen die unterschiedlichen Gesetzgeber zu Unklarheiten: Jeder zweite Betrieb gibt an, dass die gesetzlichen Regelungen zur Datenökonomie nicht mehr überschaubar und zum Teil widersprüchlich zur DSGVO sind.
Einige der Probleme ließen sich durch die Datenschutzaufsicht auflösen. Weitgehend bekannt dürfte es sein, dass die Datenschutzbehörden Beschwerden nachgehen. Sie können allerdings auch Ansprechpartner für Fragen sein. Allerdings vermeiden die Unternehmen in der Regel jeglichen Kontakt: Lediglich 12 Prozent haben sich mit ihren Fragen mindestens einmal an die Datenschutzaufsicht gewendet. In drei von vier dieser Fälle erhielten die Unternehmen verwertbare Antworten. Es wäre daher wichtig, dass die Datenschutzbehörden selbst die Initiative ergreifen und der Wirtschaft das Datenschutzrecht erklären. Sieben von zehn Unternehmen sprechen sich für (mehr) Leitlinien und Empfehlungen der Behörden aus, die praxisnah sowie klar und präzise formuliert sind. Sechs von zehn Betrieben regen Musterformulare und Checklisten an.
Etliche Freitextangaben der Umfrage gehen allerdings in eine andere Richtung: Warum schafft man nicht einfach die Datenschutzgesetze und die Überwachungsbehörden ab? Möglicherweise deshalb, weil nicht alle, die Daten Dritter nutzen, ehrbare Kaufleute sind. Vielmehr berichtet jedes zweite Unternehmen von einer gestiegenen oder sehr stark gestiegenen Bedeutung des Themas Datenschutz in den letzten drei Jahren z. B. aufgrund der Bedrohung durch Cyberkriminalität. Wer hier geschädigt wurde und Hilfe benötigt, dem kann eine Datenschutzbehörde kaum helfen. Daher ist es wichtig, dass die Wirtschaft von gut ausgerüsteten Landeskriminalämtern und staatlichen Sicherheitsinstitutionen im Bedarfsfall Hilfe erhalten können.
Weitere Ergebnisse der DSGVO-Umfrage enthält der Studienbericht unter www.suhl.ihk.de/dsgvo-umfrage.
Suhl, 15. Dezember 2023
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