Neue EU-Leitlinie für Energiebeihilfen

Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen in Südthüringen wird sichergestellt

IHK Südthüringen: Ausgleichsregelung zur EEG-Umlage schnell umsetzen

Am 27. Januar 2022 sind neue Leitlinien der EU-Kommission für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) in Kraft getreten. Hierdurch wurden die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien aus 2014 aufgehoben. Stromintensive Unternehmen können weiterhin die noch bestehende Befreiung oder Entlastung von der EEG-Umlage in Anspruch nehmen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen fordert eine zügige Umsetzung in nationales Recht.

Die Leitlinien nehmen Einfluss auf die nationale Ausgestaltung von Vergünstigungen und Erleichterungen für Unternehmen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie, indem sie den wettbewerbsrechtlich zulässigen Rahmen definieren. Sie gelten für staatliche Beihilfen, die bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet werden und enthalten Vorgaben für deren Ausgestaltung. Von diesen Vorgaben werden auch Entlastungen von Umlagen auf den Strompreis umfasst.

In Deutschland werden diese Vorgaben seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2014 durch die besondere Ausgleichsregelung umgesetzt. Die besondere Ausgleichsregelung ermöglicht stromintensiven Unternehmen die Inanspruchnahme einer vergünstigten EEG-Umlage. Nach den neuen Vorschriften besteht für die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, 116 strom- und handelsintensiven Sektoren eine solche Entlastung als Beihilfe zu gewähren wie beispielsweise der Glas- oder Metallindustrie. Dies ist aus Sicht der stromkostenintensiven Industrie in Südthüringen zu begrüßen. Sie bleibt damit international wettbewerbsfähig, da Unternehmen weiterhin im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung von einer vollständigen Befreiung oder anteiligen Entlastung der noch bestehenden EEG-Umlage profitieren können.

Tauziehen um Liste anspruchsberechtigter Branchen

Die Europäische Kommission hatte im Juni 2021 ihren Entwurf für novellierte Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Energie sowie Umwelt- und Klimaschutz (Climate, Energy and Environmental Aid Guidelines) vorgelegt. Damals war vorgesehen, dass zukünftig statt über 200 Branchen nur noch 50 Branchen Entlastungen bei den Strompreisen in Anspruch nehmen können.

„Für viele stromintensive Betriebe in unserer Region hätte dies bedeutet, dass der deutsche Gesetzgeber ihnen bald nicht mehr den Schutz der Besonderen Ausgleichsregelung bieten könnte. Die Unternehmen hätten die volle bzw. eine signifikant höhere EEG-Umlage zu zahlen und damit hohe Energiewendekosten schultern müssen, die in anderen Ländern gar nicht bzw. nicht in vergleichbarer Höhe anfallen“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Südthüringen.

Laut Statistischem Amt der Europäischen Union zahlen deutsche Industriebetriebe ohne eine Entlastung von der EEG-Umlage fast die höchsten Strompreise in Europa. Dazu ein Beispiel: In Deutschland betrug der durchschnittliche Strompreis im ersten Halbjahr 2021 für Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von 2.000 bis 20.000 MWh durchschnittlich 19 Ct/Kwh, in Frankreich waren es nur durchschnittlich 10 Ct/KwH.

Auch im globalen Vergleich steht Deutschland schlecht da. Für zahlreiche Thüringer Unternehmen wäre ein Ausschluss aus der Besonderen Ausgleichsregelung existenzgefährdend. Um dieses Risiko abzuwenden, hat sich die IHK Südthüringen im Wirtschafts- und im Umweltministerium intensiv für eine Beibehaltung der Liste mit den anspruchsberechtigten Sektoren eingesetzt.

IHK Südthüringen fordert rechtzeitige Umwandlung in nationales Recht

Für bestehende Beihilferegelungen sehen die Leitlinien vor, dass die Mitgliedsstaaten sie bis zum 31. Dezember 2023 mit den neuen Vorgaben in Einklang zu bringen haben. „Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Regelungen zur besonderen Ausgleichsregelung im neu zu fassenden Erneuerbare-Energien-Gesetz rechtzeitig an die Leitlinien anzupassen. Erste Vorschläge erwarten wir in dem von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck angekündigten Osterpaket. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, die Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß zu reduzieren, um die Unternehmen im Bereich der Energiekosten zu entlasten und eine Abwanderung ins europäische Ausland zu verhindern“, so Dr. Pieterwas.

Suhl, 10. Februar 2022

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

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Dr. Annegret Mordhorst
Referentin Energie, Umwelt und Recht

Telefon +49 3681 362-223

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