Immer muss die gleiche Branche herhalten!

IHK Südthüringen lehnt 2G-Plus in der Gastronomie ab

Die Situation im Südthüringer Gastgewerbe verschlechtert sich weiter. Nachdem bereits im ersten Lockdown die Gastronomen diejenigen waren, die als Erste schließen mussten und als Letzte wieder öffnen durften, reißt die Leine der gastronomischen Betroffenheit nicht ab. Die neuesten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die daraus resultierende 2G-Plus-Regelung schränken die Gastronomie erneut massiv ein und treffen damit wieder die enorm gebeutelte Branche. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen lehnt diese Regelung ab.

Mit der neuen Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung soll ab dem 23. Januar 2022 das 2G-Plus-Modell für das gesamte Gastgewerbe inzidenzunabhängig verpflichtend werden. Die neue Regelung würde für alle Gastronomiebetriebe unabhängig von aktuellen Infektionszahlen und Hospitalisierungsraten gelten. Genesene und Geimpfte, die noch keine Auffrischungsimpfung haben, benötigen dann für den Besuch eines Cafés oder Restaurants zusätzlich einen tagaktuellen negativen Corona-Test. Die bislang gültigen Maßnahmen im Rahmen des Thüringer Frühwarnsystems werden damit ausgehebelt. Die Verluste des Weihnachts- und Silvestergeschäftes werden im neuen Jahr fortgesetzt.

„Eine Verschärfung der Regelungen bei aktuell sinkender Inzidenz sowie inzidenzunabhängig ist nicht begründbar, da sie jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Eine Wirksamkeit von 2G-Plus in der Gastronomie ist darüber hinaus umstritten. Fehlende Indikatoren, Uneinheitlichkeit zu angrenzenden Bundesländern und nicht gesicherte Expertise beweisen einmal mehr, dass die Politik in zwei Jahren Pandemie willkürlich agiert. Eine Rückkehr zur Normalität scheint in der geplanten Verordnung längst nicht mehr vorgesehen“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Wettbewerbsverzerrend erscheint hierbei, dass parallel in den beiden Thüringer Nachbarbundesländern Bayern und Sachsen-Anhalt die 2G-Plus-Regelung keine Anwendung finden wird. Diese Erfahrung der ungleichen Handhabe des Infektionsschutzes von 2G in Thüringen und 3G in Bayern musste auch der stationäre Einzelhandel Thüringens in den vergangenen Monaten erleiden – nicht zu rechtfertigende Kaufkraftabflüsse waren und sind die Konsequenz.

Mit Blick in die Wintersportregionen ist ebenso eine Anpassung der Maßnahmen im Innen- und Außenbereich analog früherer Verordnungen zwingend nötig. „Der Skifahrer darf momentan den Lift unter 3G-Bedingungen nutzen, müsste an der Glühweinhütte zukünftig aber 2G-Plus nachweisen. Das ist inkonsequent und schadet unserer Tourismusregion“, betont Pieterwas.

Suhl, 14. Januar 2022

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

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Ricarda Wolff
Ricarda Wolff
Referentin Tourismus

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